Vernehmung des Angeklagten zur Sache

Die Richterin, die Staatsanwältin, der Opferanwalt als Nebenklagevertreter und der Verteidiger befragen Stephan zum Ablauf der Tat auf dem Schulhof.
Ein Angeklagter kann sich zu den Vorwürfen und Fragen äußern:

  • Als Angeklagter muss Stephan aber nichts sagen. Er hat ein Recht zu schweigen.
  • Stephan darf als Angeklagter sogar lügen.
  • Sein Verteidiger kann auch für ihn sprechen und eine Stellungnahme für ihn abgeben.

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