Klimaschutz-Förderung

Es gibt zwei zentrale Instrumente der investiven Klimaschutz-Förderung in Mecklenburg-Vorpommern: Die Klimaschutz-Förderrichtlinien für Unternehmen und Kommunen.

Die Richtlinien fördern Projekte, die direkt oder indirekt Treibhausgase einsparen und damit zum Klimaschutz beitragen. Es werden Zuwendungen für die nachhaltige Verringerung von Treibhausgasemissionen um mindestens 30 % gegenüber den vorherigen Emissionssituationen durch Steigerung der Energieeffizienz, Entwicklung oder Errichtung von intelligenten Energie-systemen und Energiespeicherung gewährt. Mit der Förderung dieser Maßnahmen wird der Klimaschutz in Mecklenburg-Vorpommern finanziell unterstützt und vorangetrieben.

Seit Inkrafttreten der Klimaschutz-Förderrichtlinien wurden bereits über 1000 Projekte durch das Land insbesondere mit Hilfe der EFRE-Strukturfondsmittel finanziell unterstützt. Zu den aktuellen Förderschwerpunkten zählen unter anderem Energieeffizienzprojekte wie Abwärme und Kältenutzung, LED-Beleuchtungen, Strom-, Wärme und Kältespeicher sowie intelligente und smarte Gebäudetechnik, die über die gesetzlichen und einschlägigen Mindeststandards hin-ausgehen. Zusätzlich können Zuwendungen für Gründächer und Grünfassaden gewährt wer-den. Quartierslösungen, intelligente Energienetze und grüne Gewerbegebiete sind als Teil intel-ligenter Energiesysteme auch in Kombination mit erneuerbaren Energien und die Speicherung dieser zuwendungsfähig. Zur Vorbereitung dieser förderfähigen investiven Maßnahmen können Machbarkeitsstudien und Planungsleistungen über die Richtlinien gefördert werden.

Dabei sind neben anderen Unternehmen, Vereine, Kommunen und Zweckverbände antragsberechtigt. Die Fördersätze liegen je nach Richtlinienziffer und Antragsteller zwischen 25 und 70 Prozent. Anträge können im Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern gestellt werden, das alle notwendigen Dokumente bereithält.

Darüber hinaus werden in dieser Förderperiode auch Informationsvermittlungsprojekte aus Mit-teln des EFRE-Strukturfonds gefördert. Für Projektförderungen kommen Maßnahmen zum Aufbau von Informationsstrukturen, Potentialermittlungen, Beratungsstrukturen sowie Veran-staltungsorganisationen und Wettbewerbe in Betracht, sofern sie einen Bezug zum Klimaschutz haben und dem verbesserten Zugang zu Informationen über Treibhausgasemissionen sowie deren Wirkung und Reduzierung über erneuerbare Energien und über Energieeffizienz dienen.

Zuwendungsempfänger sind Körperschaften und Anstalten öffentlichen Rechts sowie Vereine, Verbände und Stiftungen, sofern sie nicht wirtschaftlich tätig sind. Die Höhe der Anteilfinanzie-rung beträgt bis zu 90 Prozent der förderfähigen Kosten. Die Antragstellung erfolgt ebenfalls beim Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern.

Kontakt

Ministerium für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern
Abteilung 2 - Klimaschutz, Naturschutz und Forsten
Referat 260 – Klimaschutz, Energieeffizienz, Klimaanpassung
Paulshöher Weg 1
19061 Schwerin
Henry Moß
Telefon: 0385 588-16261

Publikationen und Dokumente

Richtlinien

Klimaschutz-Förderrichtlinie – Kommunen
Klimaschutz-Förderrichtlinie – Unternehmen

Publikationen

Liste der Begünstigten

Stand: Dezember 2025

Liste der Begünstigten

Stand: Juni 2025

Sonstiges

Holzbauoffensive: Modularer Holzbau 2023