„Die Bekämpfung von Kinderpornografie und Hasskriminalität ist wichtiges Anliegen“

Justizministerin Jacqueline Bernhardt sichert bei ihrem Besuch bei Generalstaatsanwältin Christine Busse volle Unterstützung für Arbeit der Staatsanwaltschaften zu

Vor der Generalsstaatsanwaltschaft Rostock: Justizministerin Jacqueline Bernhardt (links) und Generalstaatsanwältin Christine Busse. Foto: Generalstaatsanwaltschaft Details anzeigen
Vor der Generalsstaatsanwaltschaft Rostock: Justizministerin Jacqueline Bernhardt (links) und Generalstaatsanwältin Christine Busse. Foto: Generalstaatsanwaltschaft
Vor der Generalsstaatsanwaltschaft Rostock: Justizministerin Jacqueline Bernhardt (links) und Generalstaatsanwältin Christine Busse. Foto: Generalstaatsanwaltschaft
Vor der Generalsstaatsanwaltschaft Rostock: Justizministerin Jacqueline Bernhardt (links) und Generalstaatsanwältin Christine Busse. Foto: Generalstaatsanwaltschaft
Nr.90/21  | 03.12.2021  | JM  | Ministerium für Justiz, Gleichstellung und Verbraucherschutz

„Die gut 160 Staatsanwältinnen und Staatsanwälte in M-V arbeiten engagiert. Ich setze mich dafür ein, dass sie auch weiterhin engagiert und reibungslos arbeiten können. Der Umfang der Arbeit und die Herausforderungen werden größer. Mir ist die Bekämpfung von Kinderpornografie ein äußerst wichtiges Anliegen. Auch teile ich mit Nachdruck die Auffassung, dass gegen Hass und Hetze entschieden vorgegangen werden muss. Hier müssen unsere Staatsanwaltschaften immer technisch und personell gut ausgestattet sein. Die Gerichte und Staatsanwaltschaften werden zurzeit technisch aufgerüstet. (->siehe auch Pressemitteilung) Wir müssen aber immer auf dem Stand der Zeit bleiben. Ich danke der Generalstaatsanwältin für dieses erste Gespräch, in der wir die Zusammenarbeit der nächsten Jahre thematisiert haben. Wir sind uns einig, dass die Nachwuchsgewinnung aufgrund der drohenden Pensionierungswelle enorme Bedeutung hat“, sagt die Ministerin für Justiz, Gleichstellung und Verbraucherschutz Bernhardt nach dem Gespräch.

Generalstaatsanwältin Christine Busse weist auf die Bedeutung der guten Ausstattung der Staatsanwaltschaften hin: „Bei den Straf- und Ermittlungsverfahren gegen die Empfänger von Kinderpornografie beobachte ich seit Jahren eine kontinuierliche Zunahme der Fallzahlen in M-V, allein in diesem Jahr eine Zunahme um 50 Prozent. Auf diesen Anstieg der Fallzahlen hat der Gesetzgeber mit einer deutlichen Strafverschärfung reagiert, sodass Verbreitung, Erwerb oder Besitz kinderpornografischer Schriften nunmehr mit der Mindeststrafe von einem Jahr bedroht ist. Diese Verbrechen werden nahezu ausschließlich im Internet oder mittels Telekommunikation begangen. Unser besonderes Augenmerk gilt auch der Verfolgung von extremistischen Straftaten, bei welchen ebenfalls eine deutliche Zunahme zu beobachten ist.“

Die Zahl der staatsanwaltschaftlichen Verfahren wegen Verbreitens von Kinderpornografie sind von monatlich 114 Verfahren im Jahr 2020 auf monatlich im Schnitt 163 neue Verfahren im Jahr 2021 gestiegen,

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