Leitfaden für Kommunen
Kommunales Standarderprobungsgesetz des Landes Mecklenburg-Vorpommern
Es besteht dringender Handlungsbedarf auf allen Ebenen der Gesellschaft, um der demografischen Entwicklung entgegen zu wirken. Kommunen wird ein Leitfaden geboten, wie sie unbürokratischer, effektiver und kostengünstiger die Zukunft gestalten können. Der Landtag hat dazu den rechtlichen Rahmen mit dem Kommunalen Standarderprobungsgesetz vom 28.10.2010 geschaffen. Auf bestimmte Zeit können Kommunen beantragen, von Vorgaben in landesrechtlichen Gesetzen, Rechtsverordnungen und Verwaltungsvorschriften befreit zu werden.



