Die Straftat

Stephan, 16jähriger Schüler aus Greifswald, ist bereits mehrfach wegen Gewalttaten aufgefallen - „Abzocke“, Bedrohung, Zusammenschlagen von Fünftklässlern. Deswegen war er auch schon vor Gericht: Wegen der Bedrohung eines Kumpels leistete Stephan gemeinnützige Arbeit in einer Kirchengemeinde. Das Jugendgericht in Greifswald verurteilte ihn für die „Abzocke“ und Körperverletzungen zu vier Wochen Jugendarrest in der Jugendarrestanstalt in Neustrelitz.

Heute ist Stephan erneut ausgerastet. In der großen Pause in einer Regionalschule in Greifswald geht er auf seinen Mitschüler Philipp zu und bedroht ihn mit den Worten: "Hey Philipp, Handy her und Deine Kohle, sonst setzt es Schläge!" Philipp will abhauen. Stephan hält ihn an der Jacke fest und reißt ihm am Ärmel. Er schlägt Philipp mit der rechten Faust ins Gesicht – Philipp geht zu Boden, seine Nase blutet, die Brille fliegt mit zerbrochenen Gläsern herunter. Stephan tritt mit seinen Springerstiefeln ins Gesicht von Philipp, schnappt sich das Handy und die Geldbörse, die aus Philipps Tasche gefallen sind. Philipp schraubt sich taumelnd hoch. Stephan rennt los und brüllt noch zurück: „Wenn Du was sagst, bringe ich Dich um! Ich finde Dich überall!“

Philipp ist Opfer eines brutalen Raubes geworden: Er hat einen Nasenbeinbruch, das ganze Gesicht ist geschwollen, die Brille ist kaputt und die Jacke zerrissen. Das Handy und seine Geldbörse mit 100 Euro sind weg.

    
Und jetzt? Was kann Philipp unternehmen? Wer hilft ihm? 

Betreuungsrecht

Familie am Strand

Ausführliche Informationen zur Vorsorgevollmacht

weitere Informationen

Justizvollzug

Justizvollzugsanstalten /
Bildungsstätte / LaStar

Portal Straffälligenarbeit

JUSTIZPORTAL

Oberlandesgericht Rostock

Die Gerichte und Staatsanwaltschaften in M-V

www.mv-justiz.de

Gleichstellung

Als Staatsziel verankert in der Landesverfassung

Gleichstellung