Anklageschrift
Eine Anklageschrift enthält:
- die Tatbeschreibung – Sachverhaltsschilderung -
- Angabe, gegen welche Gesetz der Anklagte verstoßen hat: Verletzte Rechtsnormen
- Angabe, welche Beweise vorliegen: Zeugen, Urkunden (z.B. Rechnungen, Verträge, ärztliche Gutachten, Fingerabdrücke, genetische Spuren), Augenscheinsobjekte (z.B. Tatwaffen, Fotos zum Tatort oder über Verletzungen, zerstörte oder beschädigte Gegenstände)
- Antrag auf Zulassung der Anklage und Anberaumung eines Gerichtsverhandlungstermins



