Anklageschrift

Eine Anklageschrift enthält:

  • die Tatbeschreibung – Sachverhaltsschilderung -
  • Angabe, gegen welche Gesetz der Anklagte verstoßen hat: Verletzte Rechtsnormen
  • Angabe, welche Beweise vorliegen: Zeugen, Urkunden (z.B. Rechnungen, Verträge, ärztliche Gutachten, Fingerabdrücke, genetische Spuren), Augenscheinsobjekte (z.B. Tatwaffen, Fotos zum Tatort oder über Verletzungen, zerstörte oder beschädigte Gegenstände)
  • Antrag auf Zulassung der Anklage und Anberaumung eines Gerichtsverhandlungstermins

Betreuungsrecht

Familie am Strand

Ausführliche Informationen zur Vorsorgevollmacht

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Gleichstellung

Als Staatsziel verankert in der Landesverfassung

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