Ermittlungsergebnis
Die Jugendstaatsanwältin verfasst die Anklageschrift:
- Zunächst gibt sie die Personalien von Stephan an.
- Sie fasst den wesentlichen Verlauf der Straftat auf dem Schulhof zusammen.
- Es werden Strafnormen aufgezählt, gegen die Stephan verstoßen hat. Die begangenen Straftaten sind: Raub, gefährliche Körperverletzung, Sachbeschädigung und Bedrohung.
- Sie führt die Beweismittel auf: 1.) Zeugen: Philipp als Opfer der Straftat, Zeugen, die den Angriff von Stephan beobachtet habe. 2.) Urkunden: das ärztliche Attest, Rechnungen der beschädigten Kleidungsstücke. 3.) Augenscheinsobjekte: zerstörte Brille, Fotos der Verletzungen.
- Die Anklage schließt mit dem Antrag an das Gericht, die Anklage zuzulassen und einen Termin für die Gerichtsverhandlung festzusetzen.
Die Anklageschrift schickt die Jugendstaatsanwältin an das zuständige Gericht. Das Zwischenverfahren beginnt.
Zwischenverfahren
Das Gericht prüft die Anklageschrift, lässt sie zu und legt einen Termin für den Beginn der Hauptverhandlung fest. Darüber werden Opfer, Zeugen und Täter informiert und geladen. Philipp wird als Opfer einer schweren Straftat ein kostenloser Opferanwalt zur Seite gestellt. Auch Zeugen können sich begleiten lassen.
Unter bestimmten Bedingungen kann ein Verfahren auch eingestellt werden.
Anklageschrift
Eine Anklageschrift enthält:
- die Tatbeschreibung – Sachverhaltsschilderung -
- Angabe, gegen welche Gesetz der Anklagte verstoßen hat: Verletzte Rechtsnormen
- Angabe, welche Beweise vorliegen: Zeugen, Urkunden (z.B. Rechnungen, Verträge, ärztliche Gutachten, Fingerabdrücke, genetische Spuren), Augenscheinsobjekte (z.B. Tatwaffen, Fotos zum Tatort oder über Verletzungen, zerstörte oder beschädigte Gegenstände)
- Antrag auf Zulassung der Anklage und Anberaumung eines Gerichtsverhandlungstermins
Straftaten
Gefährliche Körperverletzung: Stephan hat Philipp mit der Faust geschlagen und mit seinen Springerstiefeln in das Gesicht getreten: Philipps Nasenbein ist gebrochen. Außerdem hat er Schwellungen im ganzen Gesicht.
Raub: Stephan hat Philipp das Handy und die Geldbörse mit 100 Euro entwendet.
Sachbeschädigung: Philipps Brille ist kaputt, die Jacke beschädigt
Bedrohung: Stephan hat gedroht, Philipp umzubringen, wenn er etwas erzählt.
Zuständiges Gericht
Für die Gerichtsverhandlung in einem Strafverfahren ist grundsätzlich das Gericht zuständig, in dessen Bezirk eine Straftat begangen wurde. Bei jugendlichen Straftätern gilt eine Besonderheit: Hier richtet sich die Zuständigkeit des Gerichts nach dem Wohnort des jugendlichen Straftäters.
Da für die schwere Straftat von Stephan eine höhere Jugendstrafe als zwei Jahre zu erwarten ist, wird die Strafsache vor dem Jugendschöffengericht in Greifswald verhandelt..
Kostenloser Opferanwalt
Opfer von schweren Straftaten bekommen einen kostenlosen Opferanwalt an die Seite gestellt. Opfer von Verbrechen mit schweren Folgen wie zum Beispiel bei Raub, schwerer Körperverletzung, sexuellem Missbrauch von Kindern können als sogenannte „Nebenkläger“ in der Gerichtsverhandlung auftreten.
Unterstützung für Zeugen
In Mecklenburg-Vorpommern gibt es viele Beratungsstellen für Opfer von Straftaten: Allgemeine Opferhilfestellen in Rostock, Wismar, Neubrandenburg und Schwerin, Interventionsstellen gegen häusliche Gewalt und Stalking, der Weiße Ring, Kontakt- und Beratungsstellen zu häuslicher Gewalt und Frauenschutzhäuser.
Jugendliche Opfer finden insbesondere in den Stellen des Kinderschutzbundes Mecklenburg-Vorpommern kompetente Ansprechpartner. Auch über die Kinderhotline – Angabe der Telefonnummer - wird jugendlichen Opfern weitergeholfen.
Hilfsbedürftigen Gewaltopfern wird psychosoziale Prozessbegleitung gewährt.



