Zuständiges Gericht
Für die Gerichtsverhandlung in einem Strafverfahren ist grundsätzlich das Gericht zuständig, in dessen Bezirk eine Straftat begangen wurde. Bei jugendlichen Straftätern gilt eine Besonderheit: Hier richtet sich die Zuständigkeit des Gerichts nach dem Wohnort des jugendlichen Straftäters.
Da für die schwere Straftat von Stephan eine höhere Jugendstrafe als zwei Jahre zu erwarten ist, wird die Strafsache vor dem Jugendschöffengericht in Greifswald verhandelt..



