Bewährung
Eine Jugendstrafe kann zur Bewährung ausgesetzt werden. Dies bedeutet, dass der jugendliche Straftäter die Jugendstrafe nicht antreten muss. Aber es ergeht durch das Gericht Beschluss, dass er für mindestens zwei Jahre unter der so genannten Bewährung steht. Dies kann bedeuten, dass ihm auferlegt wird, dass er z.B. eine Ausbildung abschließen oder eine Drogenentziehungskur machen muss. Ein Bewährungshelfer unterstützt den Straftäter bei der Einhaltung der Auflagen. Hält sich der Verurteilte nicht an die Auflagen, kann die Aussetzung der Haftstrafe aufgehoben.
Wenn schon ein Teil der Jugendstrafe verbüßt ist, kann der Rest einer Strafe zur Bewährung ausgesetzt werden.
Es ist auch möglich, dass das Gericht entscheidet, noch keine Strafe zu verhängen, obwohl der Schuld des Angeklagten feststeht. In diesem Fall wird eine Strafe verhängt, wenn sich der Täter nicht an die Auflagen hält.



