Staatsanwaltschaften

Die Staatsanwaltschaft ist die „Herrin des Ermittlungsverfahrens“. Sie

  • prüft die Sach- und Rechtslage der angezeigten Straftat, ermittelt sowohl be- als auch entlastende Umstände der Tat: Sie muss allen Indizien und Hinweisen nachgehen und Beweise sammeln, die den Täter oder die Täterin belasten oder entlasten,
  • vernimmt gegebenenfalls Täter, Opfer und Zeugen, um die Vernehmungen der Polizei zu ergänzen,
  • entscheidet, ob genügend Beweise gegen Tatverdächtige vorliegen, um ihn oder sie in einem Gerichtsverfahren der Taten zu überführen.

Betreuungsrecht

Familie am Strand

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Justizvollzug

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Die Gerichte und Staatsanwaltschaften in M-V

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Gleichstellung

Als Staatsziel verankert in der Landesverfassung

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