Staatsanwaltschaften
Die Staatsanwaltschaft ist die „Herrin des Ermittlungsverfahrens“. Sie
- prüft die Sach- und Rechtslage der angezeigten Straftat, ermittelt sowohl be- als auch entlastende Umstände der Tat: Sie muss allen Indizien und Hinweisen nachgehen und Beweise sammeln, die den Täter oder die Täterin belasten oder entlasten,
- vernimmt gegebenenfalls Täter, Opfer und Zeugen, um die Vernehmungen der Polizei zu ergänzen,
- entscheidet, ob genügend Beweise gegen Tatverdächtige vorliegen, um ihn oder sie in einem Gerichtsverfahren der Taten zu überführen.



