Strafanzeige

Philipp kennt den Täter persönlich und kann ihn namentlich anzeigen.

Wenn Opfer einer Straftat den Täter nicht kennen, muss die Polizei ihn ermitteln: Sie erstellt zum Beispiel Fahndungsfotos nach Angaben der Zeugen. Es hilft der Polizei sehr, wenn Opfer oder Zeugen den Täter genau beschreiben können: markante Merkmale im Gesicht (beispielsweise Narben, Farbe der Augen oder eine spezielle Zahnlücke) oder Kleidungsstücke mit besonderen Aufdrucken.

Wie funktioniert eine Anzeige?

  • Du machst eine Aussage bei der Polizei und sagst, was du von dem Ablauf der Straftat erinnerst. Du bist verpflichtet, hierbei die Wahrheit zu sagen.
  • Du kannst die Strafanzeige bei der Polizei oder bei der zuständigen Staatsanwaltschaft erstatten. Das geht schriftlich oder direkt vor Ort.
  • Du kannst dich bei Erstattung der Strafanzeige von einer Vertrauensperson begleiten lassen: zum Beispiel durch deine Eltern oder eine Begleiterin des Kinderschutzbundes.
  • Nimm alles mit, was für deine Aussage wichtig ist: Im Fall von Philipp z.B. das ärztliche Attest, die Rechnung der zerstörten Klamotten oder die beschädigte Brille.

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