Zeugenaussage

  • Als Zeuge oder Zeugin musst du nicht aussagen, wenn der Täter oder die Täterin mit dir verwandt ist oder du dich selbst belasteten würdest. Das nennt man Zeugnisverweigerungsrecht.
  • Wenn du aussagst, bist du verpflichtet, die Wahrheit zu sagen. Du musst versuchen, dich so gut wie möglich an die Einzelheiten zu erinnern. Weißt du etwas nicht mehr ganz genau, dann sage das dem vernehmenden Polizeibeamten oder der Staatsanwältin. Das macht deine Aussage umso glaubwürdiger. Wenn du nicht die Wahrheit sagst, begehst du nämlich selbst eine Straftat.

Betreuungsrecht

Familie am Strand

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Die Gerichte und Staatsanwaltschaften in M-V

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Gleichstellung

Als Staatsziel verankert in der Landesverfassung

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