Prüfungstätigkeit
Das Landesjustizprüfungsamt beim Ministerium für Justiz, Gleichstellung und Verbraucherschutz Mecklenburg-Vorpommern führt die staatliche Pflichtfachprüfung, die Zweite juristische Staatsprüfung und die Rechtspflegerprüfung durch.
Die hohe Qualität der juristischen Ausbildung in Mecklenburg-Vorpommern ist ohne die nebenamtliche Tätigkeit der Prüferinnen und Prüfer nicht denkbar.
Auch künftig werden motivierte Richterinnen und Richter, Staatsanwältinnen und Staatsanwälte, Verwaltungsjuristinnen und Verwaltungsjuristen sowie Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte gebraucht – unterstützen Sie uns bei der Ausbildung der juristischen Generation von morgen.



