Informationen zur Rechtspflegerprüfung
Rechtspflegerprüfung
Während der Vorbereitungsdienst in einem Studiengang am Fachbereich Rechtspflege der Fachhochschule für öffentliche Verwaltung, Polizei und Rechtspflege des Landes M-V abgeleistet wird, wird die dazugehörige Rechtspflegerprüfung durch das Landesjustizprüfungsamt vorbereitet und durchgeführt.
Im Rahmen der Rechtspflegerprüfung werden im zweiten Ausbildungsjahr (Ende Februar) eine Aufsichtsarbeit und im dritten Ausbildungsjahr sechs Aufsichtsarbeiten (drei im März und drei im Juli) geschrieben. Die mündlichen Prüfungen werden regelmäßig im Oktober des dritten Ausbildungsjahres durchgeführt.
Auf die Internetseite des Oberlandesgerichts und der Fachhochschule für öffentliche Verwaltung, Polizei und Rechtspflege des Landes M-V wird für weitere Informationen hingewiesen.



