Bilanz 2021-2026

Ministerium setzt Meilensteine für Mecklenburg-Vorpommern

Das Ministerium für Justiz, Gleichstellung und Verbraucherschutz hat in den vergangenen fünf Jahren Meilensteine gesetzt. Der Schutz vor Gewalt ist verstärkt. Die Justiz ist digitalisiert. Der Start für den Weg zur Gleichstellung ist vollzogen.

 

Wir haben erfolgreich ein Modernisierungs- und Optimierungskonzept „DIE Justiz 2030“ aufgelegt. Das Wort DIE steht dabei für digital, innovativ und effizient. Das Konzept „DIE Justiz 2030“ ist der Garant für Bürgernähe und Fortschritt. Die Digitalisierung der Justiz ist weitgehend abgeschlossen. Die elektronische Akte ist bei allen Mitarbeitenden an den Gerichten und Staatsanwaltschaften eingeführt. Die Verhandlungssäle sind mit Videotechnik vollausgestattet. Darüber hinaus wurde die technische Ausstattung der Justizvollzugsanstalten vorangetrieben. Die Sicherheitstechnik wurde in einigen Anstalten modernisiert.  Videokonferenzanlagen in jeder Anstalt ermöglichen Anhörungen der Gerichte mit Gefangenen. Alle modernisierten Hafträume sind zudem mit einem Telefon ausgerüstet, um die Kontakthaltung zur Familie und damit die Wiedereingliederung zu fördern.

Wir haben das bestehende Resozialisierungskonzept evaluiert. In dem Schritt wurden alle Justizvollzugsgesetze und somit die Resozialisierungsarbeit optimiert. Die Vergütung der Gefangenen und Sicherungsverwahrten werden erhöht. Neu eingeführt haben wir das verpflichtende Resozialisierungsgeld. Dabei wird aus jeder Vergütung der Gefangenen Geld angespart, um auf die Entlassung vorbereitet zu sein. Dabei kann dieses Geld für Zwecke der Wiedereingliederung, z.B. Kautionszahlung für eine Wohnung oder Beschaffung von Ausweisdokumenten, zur Abwendung der Vollstreckung einer Ersatzfreiheitsstrafe sowie zum Ausgleich von Tatfolgen verwendet werden.

Erste Verbesserungen der Arbeitsbedingungen und konkrete Fortschritte bei der Nachwuchsgewinnung sind gelungen. Wir haben uns auf familienfreundliche Arbeitsmodelle verständigt und zum Beispiel das Rechtsreferendariat optimiert, so dass nun auch ein Teilzeitreferendariat möglich ist. Für die stetig ansteigende Zahl der Rechtsreferendarinnen und Rechtsreferendare wurde zudem eine unabhängige Ombudsstelle eingerichtet. Diese bietet eine vertrauliche, niedrigschwellige und institutionell unabhängige Anlaufstelle bei Konflikten und schwierigen Fragestellungen und trägt damit nachweislich zur Qualitätssicherung und Zufriedenheit im Referendariat bei.

Erfolgreich eingeführt haben wir das E-Examen in der Zweiten juristischen Staatsprüfung. Mecklenburg-Vorpommern ist damit nicht nur mit anderen Bundesländern gleichgezogen, sondern hat zugleich wichtige Schritte in Richtung einer modernen und zukunftsfähigen Prüfungsinfrastruktur unternommen. Die Weichen für die elektronische Prüfung auch in der staatlichen Pflichtfachprüfung sowie in der Prüfung zur Rechtspflegerin und zum Rechtspfleger im Jahr 2027 sind bereits umfassend und vorausschauend gestellt. Zudem haben wir die Attraktivitätssteigerung des Studiums der Rechtswissenschaften aktiv und mit ersten greifbaren Ergebnissen angeschoben. Der integrierte Bachelor als Abschluss wird eingeführt und schafft damit eine zusätzliche Absicherung und verbesserte Planbarkeit für die Studierenden der Rechtswissenschaften in Greifswald.

Wir haben für bedarfsgerechte Einstellungsmöglichkeiten für Proberichterinnen und Proberichter gesorgt. Von 2022 bis Sommer 2026 haben wir insgesamt 137 Proberichterinnen und Proberichter bei den Gerichten und Staatsanwaltschaften eingestellt. Zur weiteren Verstärkung der Staatsanwaltschaften wurden in dieser Legislatur erstmals Volljuristinnen und Volljuristen als Amtsanwältinnen und Amtsanwälte eingestellt. Verstärkt wurde auch der Bereich des nichtrichterlichen Personals. Für die Ausbildung zum Allgemeinen Vollzugsdienst im Justizvollzug haben wir zwei Klassen eröffnet. Damit ist die Anzahl im Vergleich zum Anfang der Legislatur verdoppelt. Außerdem haben wir den Anwärtersonderzuschlag erhöht, um im Bereich der Nachwuchsgewinnung attraktiv und konkurrenzfähig zu bleiben.

Die Bürgerinnen und Bürger haben einen Anspruch auf Verfahren in angemessener Zeit, daher sucht das Ministerium gemeinsam mit dem Geschäftsbereich nach Möglichkeiten zur Verkürzung der Verfahrenslaufzeiten. Die Voraussetzungen dafür haben wir geschaffen, damit die unabhängig agierenden Gerichte das Ziel in eigener Regie umsetzen können. Mit dem Präsidenten des Landessozialgerichts wurde eine diesbezügliche Zielvereinbarung abgeschlossen, die Wirkung zeigt. Die Dauer der Verfahren an den Sozialgerichten sank von 2023 bis heute um durchschnittlich ca. 4,5 Monate und dabei teilweise um ca. 10,8 Monate. Im selben Zeitraum ist der Anteil der Verfahren an den Sozialgerichten, die älter als zwei Jahre sind, um durchschnittlich ca. 13,5 Prozentpunkte und dabei teilweise um ca.  26,7 Prozentpunkte gesunken. Mecklenburg-Vorpommern hat in den Bundesrat eine Initiative eingebracht zur Verfahrensbeschleunigung in Asylverfahren.  In den Jahren 2024 und 2025 wurden für die Verwaltungsgerichtsbarkeit zur beschleunigten Bearbeitung von Asylverfahren insgesamt elf neue Stellen für Richter/-innen geschaffen.

Mecklenburg-Vorpommern ist maßgeblich daran beteiligt, dass der Schutz der Betroffenen von sexualisierter Gewalt auf mehreren Ebenen gestärkt wurde. Mit den Stimmen von Mecklenburg-Vorpommern ist das Gewalthilfegesetz verabschiedet worden. Das Gesetz ist ein Meilenstein im Schutz von Frauen vor häuslicher und geschlechtsspezifischer Gewalt. Wesentliches Element ist die Einführung eines Rechtsanspruchs auf Schutz und Beratung für gewaltbetroffene Frauen und ihre mitbetroffenen Kinder ab dem Jahr 2032. Die Landes-Umsetzung ist auf den Weg gebracht.

Der Bundesrat hat sich auf Initiative Mecklenburg-Vorpommerns eine Entschließung gefasst mit dem Ziel, sogenannte Deepfakes unter Strafe zu stellen. Somit haben wir einen bundesweiten Konsens geschaffen, der der Bundesministerin der Justiz Rückendeckung für einen Gesetzesentwurf zum Schutz vor sexualisierter digitaler Gewalt gegeben hat. Auch hat der Bundesrat eine Initiative von Mecklenburg-Vorpommern beschlossen, die erreichen soll, dass gezielte Frauen-Tötungen künftig als Mordmerkmal Femizide eingestuft werden.

Das Hilfe- und Beratungsnetz bleibt leistungsfähig. Im Jahr 2024 gaben wir insgesamt 2.840.100 Euro für das Netz. Im Jahr 2025 wurden die Mittel dynamisiert, so dass insgesamt 2.905.400 Euro zur Verfügung standen. In 2026 gab es noch einmal eine Erhöhung um 300.000 Euro auf insgesamt 3.272.200 Euro. Um die Rahmenbedingungen weiter optimal zu verbessern, wurde die Arbeit des gesamten Netzwerkes evaluiert. Außerdem werden mithilfe von fünf Millionen Euro aus dem Sondervermögen des Bundes die Frauenschutzhäuser ausgebaut, weiterentwickelt und barrierearm ausgestattet.

Den Opferschutz in der Justiz stärken wir weiterhin mit der psychosozialen Prozessbegleitung. Die Beiordnung des gerichtlichen Beistands kann bei Kindern und Jugendlichen als Opfer von schweren Sexual- und Gewaltstraftaten nun von Amts wegen angeordnet werden und nicht erst nach Antrag. Die neu besetzte Stelle des Beauftragten der Justiz für den Opferschutz füllt eine wichtige Lotsenfunktion aus. Ein erfahrener ehemaliger Gerichtspräsident hat dieses Ehrenamt als Ansprechpartner und Vermittler übernommen.

Verstärkt setzen wir uns für die Belange der Schöffinnen und Schöffen ein. Erstmals hat das Ministerium in Zusammenarbeit mit der Deutschen Stiftung für Engagement und Ehrenamt eine bundesweite Konferenz anlässlich der Schöffinnen- und Schöffenwahl initiiert. Vertreterinnen und Vertreter der Schöffenverbände, Kommunen und der Justiz aus ganz Deutschland sprachen in Rostock über Probleme und Lösungen der jüngsten Schöffenwahl.

Ein Meilenstein ist die Förderung von Frauen in der Justiz. Erstmals wurde ein Mentoringprogramm für die Justiz aufgesetzt. Es wurde bereits ein zweiter Durchgang gestartet. Gemeinsam mit dem Geschäftsbereich sorgen wir für mehr Gleichstellung in den Führungsebenen der Gerichte und Staatsanwaltschaften, indem wir Frauen bestärken, mehr und mehr Leitungsposten zu übernehmen. Der Anteil von Frauen in Führungspositionen konnte bereits auf 33,33 % erhöht werden.

Die Einführung des 8. März als Feiertag wurde federführend im Gleichstellungsministerium vorbereitet. Der Frauentag als Feiertag ist ein wichtiger Baustein auf dem Weg zur Gleichstellung von Frauen und Männern. Die Ehrung der Frau des Jahres ist dabei ein öffentlichkeitswirksames Zeichen.

Mit der Landesbeauftragten für Frauen und Gleichstellung der Landesregierung, die dem Ministerium für Justiz, Gleichstellung und Verbraucherschutz angegliedert ist, konnte ein weiterer Meilenstein gesetzt werden. Das ressortübergreifende Gleichstellungspolitische Rahmenprogramm (GRP M-V) ist erarbeitet worden. Die Umsetzung wurde gestartet. In einem breiten Dialog mit den Menschen vor Ort und unter beispielloser Beteiligung von Vereinen, Verbänden und den Ressorts wurden Handlungsbedarfe definiert, Ziele formuliert und Maßnahmen für unterschiedliche Alltags- und Lebensbereiche zusammengetragen. Auf der Internetseite fokus-gleichstellung.de wurde das GRP M-V veröffentlicht. Es geht um bessere Rahmenbedingungen und Lösungen sowie um Ideen, mit denen Arbeits- und Lebensräume gestaltet werden, die alle Geschlechter gleichermaßen in den Blick nehmen.

Das novellierte Gleichstellungsgesetz wirkt. Es gibt Fortschritte in wichtigen Fragen der Gleichstellung von Frauen und Männern im öffentlichen Dienst und der Vereinbarkeit Erwerbs- und Sorgearbeit. Allein der Anteil von Frauen an Führungspositionen in der B-Besoldung der Landesverwaltung stieg seit 2017 von knapp 30 Prozent auf über 40 Prozent. Grund für den Anstieg ist ein gezieltes Vorgehen der Landesregierung. Dabei haben sich die Zielvereinbarungen zur Erhöhung des Anteils von Frauen in Führungspositionen in Verbindung mit dem Mentoringprogramm, das mittlerweile in den zwölften Durchgang gestartet ist, als erfolgreiche Instrumente erwiesen.

Seit Ratifizierung der Istanbul-Konvention am 1. Februar 2018 hat sich Deutschland zu umfassenden Maßnahmen zur Bekämpfung von geschlechtsspezifischer Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt verpflichtet. Fortgeschrieben wird der Dritte Landesaktionsplan zur Bekämpfung von häuslicher und sexualisierter Gewalt zu einer umfassenden Landesstrategie. So setzen wir die Istanbul-Konvention unter Berücksichtigung gleichstellungspolitischer Leitlinien um. Zudem unterstützt M-V als einziges ostdeutsches Bundesland das bundesweite Männerhilfetelefon.

Gleichstellung ist an der Sprache erkennbar. Daher hat das Ministerium für Justiz, Gleichstellung und Verbraucherschutz Handlungsempfehlungen zur geschlechtergerechten Sprache in Gesetzen und Verordnungen erarbeitet.

Wir wollen mehr Frauen sichtbar machen, daher haben wir Namen von verdienten Frauen aus Mecklenburg-Vorpommern zusammengetragen. Diese Namen bieten u.a. Anregungen für Kommunen, die ihre Straßen, Plätze oder auch Gebäuden nach Frauen aus dem Land benennen wollen. Frauen müssen sichtbarer werden, um in der Gleichstellung voranzukommen. Frauen sollen auch hörbar sein. Monatlich wird im Podcast „Macherinnen“ eine besondere Frau aus Mecklenburg-Vorpommern vorgestellt.

Wichtig ist die Unterstützung der Verbraucherzentrale Mecklenburg-Vorpommern. Eine starke Verbraucherzentrale ist entscheidend für die Umsetzung der Rechte der Verbraucherinnen und Verbraucher. Die institutionelle Förderung ist für 2026 auf 615.000 Euro als jährlicher Fehlbedarfsbetrag aufgestockt. Die Verbraucherzentrale kann künftig auch drei Viertel ihrer Mehrerträge einbehalten, damit sie ihr Beratungsangebot weiter ausbauen kann. In der Zeit des gestiegenen Beratungsbedarfs hat die Landesregierung der Verbraucherzentrale einen Zuschuss von 10.300 Euro gewährt. Damit konnten mehr Verbrauchernachfragen vor allem zu Energierechtsthemen bearbeitet werden.

Betreuungsrecht

Familie am Strand

Ausführliche Informationen zur Vorsorgevollmacht

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Justizvollzug

Justizvollzugsanstalten /
Bildungsstätte / LaStar

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JUSTIZPORTAL

Oberlandesgericht Rostock

Die Gerichte und Staatsanwaltschaften in M-V

www.mv-justiz.de

Gleichstellung

Als Staatsziel verankert in der Landesverfassung

Gleichstellung