Vereinsrecht

Neue Informationsbroschüre für eingetragene Vereine erschienen

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(Foto: JM)

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Die erste umfassende „Informationsbroschüre für eingetragene Vereine“ in der Geschichte Mecklenburg-Vorpommerns ist veröffentlicht worden. Erstellt wurde sie in Zusammenarbeit des Justizministeriums mit dem Fachbereich Rechtspflege an der Fachhochschule in Güstrow sowie der Ehrenamtsstiftung Mecklenburg-Vorpommern und Rechtspflegerinnen und Rechtspflegern der Amtsgerichte Rostock, Neubrandenburg, Stralsund und Schwerin.

Auf insgesamt vier Justizforen mit der Ehrenamtsstiftung M-V und den Rechtspflegerinnen und Rechtspflegern der Vereinsregister an den Amtsgerichten Schwerin, Rostock, Neubrandenburg und Stralsund zum Thema Vereinsrecht  wurde die Idee der Broschüre geboren. Viele der über 400 Gäste auf den Justizforen hatten darum gebeten, einen zusammenfassenden Leitfaden zu erstellen. Mit der Broschüre bekommen die rund 12.000 Vereine und ihre ehrenamtlichen Mitglieder im Land wichtige Tipps an der Hand.

 

Die Broschüre können Sie sich herunterladen. Klicken Sie ->hier. Sie finden die Vereinsrechtsbroschüre und sämtliche Formulare auch im Downloadbereich "Publikationen".

Zum Thema hat die Ehrenamtsstiftung bereits ein Online-Seminar zum Thema angeboten. Das Online-Seminar können Sie sehen, wenn Sie folgenden Link WEBINAR VEREINSRECHT anklicken.

 

Nachfolgend können Sie auf beschreibbare Formulare klicken:

-> Anschreiben ans Gericht

-> Anmeldung Satzungsänderung

-> Kombinierte Anmeldung einer Änderung von Vorstand und Satzung

-> Anmeldung Satzungsneufassung

-> Mitteilung zur Änderung personenbezogener Daten

-> Anmeldung zur Auflösung eines Vereins

-> Anmeldung zur Beendigung des Vereins

 

WIE KAM ES ZUR IDEE DER BROSCHÜRE?

Die Idee der Broschüre entstand im Jahr 2019 auf den vier Justizforen. Auch beim Finale der Veranstaltungsreihe „Justizforum für Vereine“ war der Saal gut gefüllt. 100 Ehrenamtliche kamen in den Goldenen Saal nach Schwerin aus allen Himmelsrichtungen von Rerik, Plau am See bis Wittenburg. Sie alle hatten Fragen rund um das Vereinsrecht. Eine Ludwiglusterin freute sich am Ende, den Weg auf sich genommen zu haben. Sie sei seit drei Jahren in einem Verein als Kassiererin tätig. „Ich finde solche Veranstaltungen wesentlich besser als teure Seminare.“ Genau diesen Empfängerkreis hatten Justizministerium und Ehrenamtsstiftung M-V im Blick als die Veranstaltungsreihe für 2019 geplant wurde. Bei insgesamt vier Justizforen in Rostock, Neubrandenburg, Stralsund und Schwerin waren über 400 Menschen.

Fragen gab es auch in Schwerin reichlich. „Dauert eine Satzungsneufassung länger als eine Satzungsänderung“, wollte ein Mann aus Schwerin wissen. Rechtspfleger Thomas Busch antwortete, dass das Prozedere für beides gleich sei. „Wichtig ist immer, dass eine Satzung Mindestanforderungen enthalten müsse. „Dürfen Vereine Geld verdienen?“, fragte eine Frau aus Gadebusch. Der Justiziar der Ehrenamtsstiftung Franz-Martin Schäfer bejahte mit der Einschränkung, kein Verein dürfe jedoch Gewinne an Mitglieder ausschütten. Der ideelle Bereich müsse in gemeinnützigen Vereinen weit über dem wirtschaftlichen Bereich stehen. Eine weitere Ehrenamtliche aus Sternberg erkundigte sich, ob die Vorstandsarbeit ausgliedert werden könne, wenn der Vereinsvorstand nicht mehr da sei. Aus dem Vereinsregister des Amtsgerichts Schwerin kam die Antwort: „Jeder Verein braucht einen einen Vorstand. Der Vorstand ist eine juristische Person.“ Es gäbe eine vorübergehende Ausnahme eines bestellten Notvorstandes. Sollte sich kein Vorstand finden, müsse sich der Verein letztlich auflösen. Ein Verein aus Kirch Jesar bedankte sich beim Amtsgericht Schwerin, dass der Eintrag ins Vereinsregister nur eine Woche dauerte. Der ständige Vertreter der Direktorin des Amtsgerichts, Jens Brenne, nahm den Dank gern entgegen.

Ein Ehrenamtler, der extra aus Plau angereist war, resümierte am Schluss, dass ihm diese Veranstaltung sehr geholfen habe. Sie sei sehr informativ gewesen. Diese positiven Resonanzen hatten auch die vorherigen Justizforen hervorgebracht. Die Vereinsmitglieder trafen auf Menschen, die an den Amtsgerichten für das Vereinsregister zuständig sind. „Hier kommen Ehrenamtliche zusammen, die sich gegenseitig Tipps geben können.“ Das resümierte auch Hannelore Kohl als Vorsitzende der Ehrenamtsstiftung Mecklenburg-Vorpommern: „Das Justizforum war ein gelungenes Angebot, um Rechtsfragen rund um die Eintragung von Vereinen in das Register im direkten Gespräch zu erörtern. Es förderte auch wechselseitig das Verständnis für die Situation des Gegenübers, hier ehrenamtliches Engagement, da Bindung an Recht und Gesetz. Solche Brücken zu bauen, begreife ich als eine der Kernaufgaben der Ehrenamtsstiftung Mecklenburg-Vorpommern.“

Beim vorherigen 3. Justizforum für Vereine waren rund 70 Gäste gekommen in den Sitzungssaal A.1.24 des Amtsgerichts Stralsund gekommen. Im Landgerichtsbezirk Stralsund führt das Amtsgericht Stralsund das Vereinsregister. Knapp 2.900 Vereine werden hier betreut. „50 Vereine sind allein dieses Jahr hinzugekommen. 54 Vereine wurden gelöscht“, darunter seien viele, die sehr alt und inaktiv wären, so Amtsgerichtsdirektor Dr. Sascha Ott. Einen Verein müsse man pflegen, sagte Rechtspfleger Daniel Schulz. Denn „mit dem Verein haben Sie ein kleines Kind in die Welt gesetzt.“

Und so kamen auch hier sehr schnell Fragen aus dem Publikum. Eine Sportvereinsdame wollte wissen, ob man bis zur Neuwahl kommissarisch einen Vorsitzenden bestimmen könne, wenn der Vorstandsvorsitzende plötzlich verstirbt. „Die Satzung ist Ihr Gesetzbuch, darin legen Sie so etwas fest“, erklärte Rechtspfleger Schulz. Ein Mann, der einen Verein gründen möchte, fragte, welche Versicherung ein Verein brauche. Franz-Martin Schäfer, Justiziar der Ehrenamtsstiftung, antwortete, dass er keine Empfehlung abgeben könne. Wichtig sei, sich darüber klar zu werden, was der Verein mache und welchen Schaden er im schlimmsten Fall auslösen könnte. Ein Vereinsmitglied fragte, ob man angeben müsse, wer im Vorstand was macht. Daniel Schulz vom Vereinsregister sagte, dass ihn nur interessiere, wie viele Personen im Vorstand seien und ob die Zahl mit der Satzung übereinstimme. 

Die Gäste waren zufrieden und konnten einige Nachfragen bei Kaffee und Würstchen stellen. Eine Frau, die plant, einen Verein zu gründen, freute sich über den gelungenen Nachmittag: „Allein die Anmerkung, dass in der Satzung statt ‚Schriftform‘ lieber ‚Textform‘ stehen soll, war die Reise wert.“ In Rostock waren es 150 ehrenamtliche Vereinsmitglieder und auch Vereinsgründer mit ihren Fragen in den Ständesaal des Oberlandesgerichts. In der Aula des Neubrandenburger Albert-Einstein-Gymnasiums versammelten sich 70 Interessierte. Es gibt in Mecklenburg-Vorpommern weit mehr als 10.000 Vereine. Mit Sicherheit sind Dutzende derzeit in Planung.

Publikationen und Dokumente

Publikationen

Leitfaden für eingetragene Vereine

Für alle Vereine und ihre ehrenamtlichen Mitglieder in Mecklenburg-Vorpommern ist die „Informationsbroschüre für eingetragene Vereine“ ein hilfreicher Leitfaden. Hier finden Sie Fragen und Antworten rund um das Vereinsrecht und für alle Lebenslagen von Vereinen. Wenn Sie Formulare herunterladen möchten klicken Sie bitte ->hier.

Anschreiben ans Gericht - Deckblatt
Vereinsrecht Formular: Änderung Vorstand und Satzung
Vereinsrecht Formular: Satzungsänderungsanmeldung
Vereinsrecht Formular: Satzungsneufassungsanmeldung
Vereinsrecht Formular: Änderung personenbezogener Daten
Vereinsrecht Formular: Auflösungsanmeldung
Vereinsrecht Formular: Beendigung des Vereins Anmeldung

Betreuungsrecht

Familie am Strand

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