Staatliche Pflichtfachprüfung

Die zweigeteilte Erste juristische Prüfung besteht aus der staatlichen Pflichtfachprüfung, die von dem Landesjustizprüfungsamt durchgeführt wird, und der an der Universität abzulegenden universitären Schwerpunktbereichsprüfung.

Jährlich werden zwei Prüfungstermine der staatlichen Pflichtfachprüfung durchgeführt. Die schriftlichen Prüfungen finden jeweils im Oktober (W-Termin) und im April (S-Termin) statt. Die mündlichen Prüfungen für die Oktober-Termine finden regelmäßig im Februar/März des folgenden Jahres statt, die für die April-Termine im September.

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