JM_Themen_Jur-Pruefungen_Staatl-Pflichtfachprüfung_A-Z_Ergebnisse
Wann erhalte ich meinen Zulassungsbescheid und die Ladung?
Der Zulassungsbescheid erfolgt zusammen mit der Ladung zur Anfertigung der Aufsichtsarbeiten. Dieser Zulassungsbescheid wird mit der Bekanntgabe wirksam.
Eine gesetzliche Ladungsfrist besteht nicht. Die Ladung erfolgt innerhalb eines angemessenen Zeitraums vor den entsprechenden Klausurterminen.
Was erwartet mich bei der schriftlichen Prüfung?
Sie müssen sechs Aufsichtsarbeiten mit einer Bearbeitungszeit von jeweils fünf Stunden fertigen. Hierbei sind drei Aufgaben aus dem Zivilrecht, eine Aufgabe aus dem Strafrecht und zwei Aufgaben aus dem Öffentlichen Recht.
Den Prüfungsstoff entnehmen Sie § 11 JAPO M-V.
Wann werden die schriftlichen Ergebnisse bekannt gegeben?
Die Ergebnisse der schriftlichen Prüfung werden, sobald diese dem Landesjustizprüfungsamt vollständig vorliegen, unverzüglich auf unserer Homepage unter „Staatliche Pflichtfachprüfung - Aktuelles“ veröffentlicht. Die Veröffentlichung ist von mehreren Faktoren abhängig, weshalb es keinen genauen Stichtag gibt. Sobald die Ergebnisliste verfügbar ist, erhalten Sie einen entsprechenden Hinweis per E-Mail. In der Ladung zur schriftlichen Prüfung haben Sie ein Aktenzeichen erhalten, unter dem Sie auf der veröffentlichten Ergebnisliste Ihre Durchschnittspunktzahl des schriftlichen Abschnitts entnehmen können. Bitte beachten Sie, dass es sich bei diesem Aktenzeichen nicht um Ihre Kennzahl handelt.
Wann erhalte ich die Mitteilung meiner Einzelnoten?
Die Einzelergebnisse des schriftlichen Abschnitts werden Ihnen, sofern Sie diesen bestanden haben, spätestens mit der Ladung zur mündlichen Prüfung mitgeteilt (§ 17 Absatz 2 Satz 2 JAPO M-V). Sollten Sie den schriftlichen Abschnitt nicht bestanden haben, erhalten Sie ebenfalls zeitnah eine Mitteilung Ihrer Einzelergebnisse.



