JM_Themen_Jur-Pruefungen_Staatl-Pflichtfachprüfung_A-Z_Notenverbesserung

Wann und wo kann ich Akteneinsicht nehmen?

Die Einsichtnahme in Ihre Prüfungsarbeiten einschließlich der Gutachten der Prüferinnen und Prüfer kann nach Bekanntgabe des Prüfungsergebnisses (nach der mündlichen Prüfung oder nach Erhalt des Nichtbestehensbescheid) beantragt werden.

Die Möglichkeit der Akteneinsicht besteht in den Räumlichkeiten des Landesjustizprüfungsamts. Vereinbaren Sie hierzu gerne telefonisch einen Termin. Bitte bringen Sie Ihren gültigen Personalausweis mit und melden sich am Empfang des Ministeriums. Fotokopien werden vor Ort nicht gefertigt, es ist Ihnen jedoch gestattet den Inhalt der Prüfungsakte abzufotografieren.

Es besteht weiter die Möglichkeit, einen Antrag auf Übersendung von kostenlosen Kopien Ihrer Aufsichtsarbeiten und Begutachtungen zu stellen. Die Übersendung erfolgt nach Ihrem Wunsch per Post oder eingescannt per E-Mail. Das Landesjustizprüfungsamt bemüht sich um eine zeitnahe Übersendung.


Wie muss ich meinen Antrag stellen?

Der Antrag ist schriftlich oder elektronisch an das Landesjustizprüfungsamt zu richten.

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