JM_Themen_Jur-Pruefungen_Staatl-Pflichtfachprüfung_A-Z_ruecktritt-pruefung

Unter welchen Voraussetzungen kann ich mich zur Notenverbesserung anmelden?

Wenn Sie die staatliche Pflichtfachprüfung in Mecklenburg-Vorpommern im ersten Versuch bestanden haben, können Sie zur Verbesserung der Gesamtnote die Prüfung spätestens im übernächsten Prüfungstermin einmal wiederholen. Die Prüfung kann ausschließlich als Ganzes wiederholt werden. Eine Anerkennung einzelner Leistungen aus der vorangegangenen Prüfung ist nicht möglich.


Muss ich für das Notenverbesserungsverfahren noch in der Universität eingeschrieben sein?

Eine Immatrikulation ist nicht notwendig.


Ist das Verfahren mit Kosten verbunden?

Das Notenverbesserungsverfahren ist kostenpflichtig, es sei denn, es erfolgt nach bestandenem Freiversuch.


Was passiert, wenn ich mich nicht verbessere oder sogar durchfalle?

Erreichen Sie im Verbesserungsversuch eine höhere Punktzahl in der Gesamtnote, wird Ihnen hierüber ein Zeugnis ausgestellt. Der erste Prüfungsversuch gilt in diesem Fall als nicht unternommen. Andernfalls bleibt die Note des ersten Prüfungsversuches bestehen.

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