Sowohl über das Bestehen der staatlichen Pflichtfachprüfung als auch über das Bestehen der Ersten juristischen Prüfung wird ein Zeugnis ausgestellt. Das Zeugnis über die Erste juristische Prüfung kann allerdings nur ausgestellt und übersandt werden, sofern dem Landesjustizprüfungsamt das Schwerpunktbereichszeugnis der jeweiligen Universität im Original oder in Form einer beglaubigten Kopie vorliegt.
Unmittelbar nach Bestehen der Pflichtfachprüfung übersendet das Landesjustizprüfungsamt ohne Aufforderung zwei beglaubigte Kopien des Gesamtzeugnisses. Bei den regelmäßig von der Fakultät der Ernst-Moritz-Arndt-Universität Greifswald durchgeführten feierlichen Zeugnisübergaben werden den Kandidaten die Originale des Zeugnisses über die staatliche Pflichtfachprüfung und des Gesamtzeugnisses über die Erste juristische Prüfung sowie zwei beglaubigte Kopien des Pflichtfachzeugnisses ausgehändigt. Wenn Sie nicht an der feierlichen Zeugnisübergabe teilnehmen, übersendet das Landesjustizprüfungsamt auch diese Zeugnisse auf dem Postweg, sobald es von der Nichtteilnahme durch Sie benachrichtigt wurde.