Studierenden der Rechtswissenschaften sowie mit der juristischen Ausbildung befassten Personen kann nach entsprechender Zulassung durch die Person, die der Prüfungskommission vorsitzt, das Zuhören an mündlichen Prüfungen gestattet werden. Das Landesjustizprüfungsamt empfiehlt, von dieser Möglichkeit Gebrauch zu machen. Hierfür finden Sie sich bitte 30 Minuten vor Beginn der Prüfung am Prüfungsort ein und erfragen die Zustimmung unter Vorlage eines Nachweises Ihrer Berechtigung zur Teilnahme (z.B. Studentenausweis).
Die Termine der mündlichen Prüfungen werden rechtzeitig im Internetauftritt des Landesjustizprüfungsamtes veröffentlicht.