Über die Zulassung zur Staatlichen Pflichtfachprüfung entscheidet das Landesjustizprüfungsamt. Die Zulassung ist unter Verwendung des vom Landesjustizprüfungsamt bereitgestellten
->Antragsformulars sowie der betreffenden
->Anlage schriftlich beim Landesjustizprüfungsamt zu beantragen.
Die Antragsfristen für den jeweiligen Termin sind zu beachten.
Das Landesjustizprüfungsamt führt regelmäßig ca. 2-3 Wochen vor dem Ende der Ausschlussfrist Meldetermine in den Räumlichkeiten der Ernst-Moritz-Arndt-Universität Greifswald durch. Die Überprüfung der Anträge erfolgt dabei direkt vor Ort. Ihre Fragen können unmittelbar beantwortet werden. Mitzubringen sind - wenn Sie den Anmeldetermin wahr nehmen - die Nachweise im Original und einfacher Kopie. Nach einem Abgleich durch Mitarbeiter des Landesjustizprüfungsamtes werden lediglich die Kopien zu den Akten genommen. Die Originale können Sie mit Ausnahme des Lebenslaufes wieder mitnehmen.
Das Vorliegen der Voraussetzungen für die Zulassung ist durch entsprechende Nachweise zu belegen. Die erforderlichen Zeugnisse und Bescheinigungen sind im Original oder in Form einer beglaubigten Kopie zu übersenden.
| Zulassungsvoraussetzungen | Einzureichende Unterlagen |
| | tabellarischer Lebenslauf mit Lichtbild |
| | einfache Kopie des Personalausweises |
| | Nachweis über die Hochschulzugangsberechtigung |
erforderliche Studienzeit gem. § 5a Abs. 1 Satz 1 Deutsches Richtergesetz | Stammdatenblätter der Hochschule |
praktische Studienzeiten gem. § 3 JAPO M-V | Nachweis über die Teilnahme an den praktischen Studienzeiten |
fremdsprachige rechtswissenschaftlich Veranstaltung gem. § 5 Abs. 1 Nr. 3 JAPO M-V | Nachweis über die Teilnahme an einem rechtswissenschaftlich ausgelegten Sprachkurs |
Übungen für Fortgeschrittene gem. § 5 Abs. 2 Nr. 1 JAPO M-V | Nachweis über die erfolgreiche Teilnahme an den Übungen für Fortgeschrittene im Zivilrecht, Strafrecht und Öffentlichen Recht |
Lehrveranstaltung in einem Grundlagenfach gem. § 5 Abs. 2 Nr. 2 JAPO M-V | Nachweis über die erfolgreiche Teilnahme an einer Lehrveranstaltung in der geschichtliche, philosophische, wirtschaftliche, politische oder gesellschaftliche Grundlagen des Rechts und die Methodik seiner Anwendung beispielhaft behandelt worden sind |
Lehrveranstaltung zur Vermittlung interdisziplinärer Schlüsselqualifikationen gem. § 5 Abs. 2 Nr. 3 JAPO M-V | Nachweis über die erfolgreiche Teilnahme an einer solchen Lehrveranstaltung |
| | Schwerpunktsbereichprüfungszeugnis (soweit schon vorliegend) |
Zur Berücksichtigung eines Freiversuchs verwenden Sie darüber hinaus bitte das Formular"Zusätzliche Angaben zum Antrag zu § 26 Abs. 1 JAPO M-V (Freiversuch)".