Jugendarrest

Der Landtag hat am 20. April 2016 das Jugendarrestvollzugsgesetz beschlossen. Die Vollzugsgesetze von Mecklenburg-Vorpommern, die im Rahmen der Föderalismusreform wie in allen Bundesländern neu erarbeitet werden mussten, wurden damit komplettiert. Justizministerin Hoffmeister: „Die besondere Herausforderung besteht in der relativ kurzen Zeit des Jugendarrests von bis zu vier Wochen. Die Zeit muss von den Jugendlichen dazu genutzt werden, sich mit ihren Problemen und Defiziten zu befassen und an Lösungen zu arbeiten. Der Arrest soll ihnen vor Augen führen, dass bei weiterer Straffälligkeit der geschlossene Vollzug droht. Darum müssen wir es in der Arrestzeit schaffen, so auf die Jugendlichen einzuwirken, dass sie sich für ihr Handeln verantwortlich fühlen und die Fähigkeit entwickeln, zukünftig ohne Straftaten leben zu können.“

 

Gesetz über den Vollzug des Jugendarrestes

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