Schulden und Schuldenbremse
Nachhaltige Finanzpolitik: Keine neuen Schulden seit 2006 – mit Ausnahme des Corona-Jahres 2020
Mecklenburg-Vorpommern startete 1990 schuldenfrei in die deutsche Einheit. In den Folgejahren wurde jedoch zur Finanzierung des enormen Investitionsbedarfs nach der Wiedervereinigung verstärkt auf Kredite zurückgegriffen. Bereits 1997 lagen die Pro-Kopf-Schulden des Landes über dem Niveau westdeutscher Flächenländer.
Seit den frühen 2000er Jahren verfolgt Mecklenburg-Vorpommern eine konsequente Konsolidierungspolitik. Im Jahre 2006 gelang es dem Land Mecklenburg-Vorpommern erstmals, keine neuen Schulden aufnehmen zu müssen. Im Jahr 2007 begann der aktive Schuldenabbau. Bis Ende 2019 wurde die Gesamtverschuldung um rund 1,5 Milliarden Euro auf dann rund 9,4 Milliarden Euro reduziert.
Schuldenbremse gesetzlich verankert
Im Jahr 2020 trat die gemeinsame Schuldenregelung von Bund und Ländern in Artikel 109 Absatz 3 Grundgesetz in Kraft. Die landesrechtliche Schuldenbremse ist in Artikel 65 Absatz 2 der Verfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern verankert. Zur Konkretisierung hat der Landtag ein Gesetz zur Änderung der Landeshaushaltsordnung und die Errichtung eines Sondervermögens „Konjunkturausgleichsrücklage des Landes Mecklenburg-Vorpommern“ verabschiedet.
Damit sind seit dem Jahr 2020 die Haushalte grundsätzlich ohne Einnahmen aus Krediten auszugleichen. Ausnahmen hiervon sind nur zulässig bei Naturkatastrophen und außergewöhnlichen Notsituationen oder bei erheblichen konjunkturellen Einbrüchen.
Corona-Krise
Um vor allem die sozialen und wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie zu bekämpfen, errichtete das Land im Jahr 2020 das Sondervermögen „MV-Schutzfonds“. Um den „MV-Schutzfonds“ mit den notwendigen finanziellen Mitteln auszustatten, beschloss der Landtag mit zwei Nachtragshaushalten verfassungskonform die Aufnahme von zusätzlichen Krediten in Höhe von insgesamt 2,85 Milliarden Euro. Nie zuvor hatte das Land innerhalb eines Jahres höhere Kredite aufgenommen. Zum Jahresende 2020 stieg die Verschuldung auf rund 12,2 Milliarden Euro.
Schuldenabbau in 2024
Mecklenburg-Vorpommern verfolgt das Ziel, die pandemiebedingten Schulden bis spätestens 2044 vollständig zu tilgen. Bereits im Jahr 2024 wurden rund 0,9 Milliarden Euro Schulden netto zurückgezahlt. Zum Jahresende 2024 betrug die Gesamtverschuldung des Landes noch rund 11,3 Milliarden Euro – das entspricht etwa 7.200 Euro pro Einwohner:in.
Neufassung der Schuldenbremse ab 2025
Der Landeshaushalt wird in den Jahren 2026 und 2027 von der 2025 neu im Grundgesetz verankerten Möglichkeit zur Netto-Kreditaufnahme auf Basis des Artikels 109 Absatz 3 Satz 6 und 7 des Grundgesetzes Gebrauch machen und jeweils rund 0,3 Milliarden Euro netto neue Kredite aufnehmen.
Damit wird die Finanzierung von Investitionen durch das Land auf unvermindert hohem Niveau abgesichert. Die Verschuldung des Landes wird zum Ende des Jahres 2027 damit voraussichtlich rund 11,9 Milliarden Euro betragen.


