Grundlagen Förderungen MV

In Mecklenburg-Vorpommern gibt es zahlreiche Fördermöglichkeiten, die Bürgerinnen und Bürger, Unternehmen, Kommunen sowie Vereine und gemeinnützige Organisationen bei ihren Projekten unterstützen. Ob für gesellschaftliche, wirtschaftliche oder ökologische Vorhaben – das Land stellt gezielt Fördermittel bereit. Mit diesen Förderungen möchten wir unter anderem die wirtschaftliche Entwicklung, die Lebensqualität im ländlichen Raum und den sozialen Zusammenhalt in unserem Land langfristig stärken. Die Mittel kommen aus verschiedenen Programmen auf Landes-, Bundes- und EU-Ebene. Das Ministerium für Finanzen und Digitalisierung sorgt dafür, dass alles rund um die Fördermittel ordentlich geregelt ist. Es kümmert sich um die haushaltsrechtlichen Fragen und schafft die rechtlichen Grundlagen, nach denen sich die Abläufe bei Förderverfahren richten. Die Umsetzung der einzelnen Förderprogramme übernehmen die zuständigen Fachbehörden und Bewilligungsstellen. Hier erhalten Sie aktuelle Informationen und einen kleinen Überblick über die rechtlichen Grundlagen zu diesen sogenannten „Zuwendungen“, das heißt freiwillige Leistungen der öffentlichen Hand zur Erfüllung eines bestimmten Zwecks mit erheblichen staatlichem Interesse.

Rechtliches

Die Verwaltungsvorschriften zu den §§ 23 und 44 der Landeshaushaltsordnung Mecklenburg-Vorpommern regeln die grundlegenden Voraussetzungen, Verfahren und Bedingungen für die Gewährung und Abwicklung öffentlicher Zuwendungen in Mecklenburg-Vorpommern.

Informationen zu konkreten Förderprogrammen finden Sie im MV-Serviceportal.

 

Aktuelles

Neueste Änderungen & wichtige Infos:

Um die Förderverfahren einfacher und effizienter zu gestalten, erarbeitet die Lenkungsgruppe „Modernisierung des Förderwesens“ unter Leitung des Ministers für Finanzen und Digitalisierung Herrn Dr. Heiko Geue verschiedene Vorschläge und Maßnahmen zur Umsetzung. Die Lenkungsgruppe setzt sich aus Förderexpertinnen und -experten der verschiedenen Ministerien, des Landesamtes für Gesundheit und Soziales M-V sowie des Landesförderinstituts M-V zusammen.

Im Juli 2025 hat das Kabinett einen ersten Teil und im März 2026 einen zweiten Teil eines Maßnahmenplans beschlossen, der von der Lenkungsgruppe und einer Arbeitsgruppe der Ressorts entwickelt wurde. Dieser Plan enthält konkrete Maßnahmen, wie Förderverfahren im Land künftig einfacher, digitaler und bürgernäher gestaltet werden können. An der Entwicklung dieser Maßnahmen waren Fachleute aus den Ministerien, den Bewilligungsbehörden, den Kommunen sowie Verbände und zivilgesellschaftliche Gruppen beteiligt.

Die Maßnahmen wurden zuletzt durch Änderungen der Verwaltungsvorschriften zu § 44 der Landeshaushaltsordnung Mecklenburg-Vorpommerns zum 01.06.2026 im Landesrecht verankert. Nun geht es daran die Erleichterungen schrittweise in die einzelnen Förderprogramme zu übernehmen. Dafür müssen Förderrichtlinien überarbeitet werden. Insofern gibt es aktuell eine Übergangsphase, in der es noch Fälle geben kann, in denen die alten Regelungen über Förderrichtlinien oder den Bescheid Anwendung finden. Entscheidend dafür, was genau für den Zuwendungsempfänger und das Einzelvorhaben gilt, ist daher immer der konkrete Zuwendungsbescheid für ein Vorhaben. Bei Zweifeln kann sich an die jeweilige Bewilligungsstelle gewendet werden.

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