Aufgaben

Das Finanzministerium erfüllt mit seinen rund 360 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern vielfältige Aufgaben bei der Gestaltung der Haushalts-, Finanz- und Steuerpolitik sowie des staatlichen Hochbauwesens.

Der Haushaltsplan von Mecklenburg-Vorpommern, das in Zahlen gegossene Regierungsprogramm, wird im Finanzministerium erarbeitet. Maßgeblich für den Ausgabenkatalog und den Ausgabenumfang sind politische Zielvorgaben und die erwarteten Einnahmen. Der Haushaltsplan-Entwurf wird auf Vorschlag des Finanzministers von der Landesregierung beschlossen und dem Landtag zur Beschlussfassung zugeleitet.

Ohne Einnahmen keine Ausgaben. Das Finanzministerium sorgt für die Erhebung der Steuern über die im Land verteilten 10 Finanzämter und nimmt Einfluss auf neue Steuergesetze.

Das Finanzministerium ist zentraler Ansprechpartner der Fachministerien bei der Verwaltung der Beteiligungen, an denen das Land unmittelbar oder mittelbar beteiligt ist (Landesbeteiligungen).

Als eine besondere Form der Wirtschaftsförderung kann das Land Mecklenburg-Vorpommern Bürgschaften, Garantien und sonstige Gewährleistungen übernehmen. Das Finanzministerium ist an der Entscheidung über eine Bürgschaftsübernahme beteiligt und begleitet die Landesbürgschaften.

Im Finanzministerium werden weiterhin die Sparkassen in Mecklenburg-Vorpommern beaufsichtigt. Darüber hinaus ist das Finanzministerium verantwortlich für die Hochbaumaßnahmen und Liegenschaftsangelegenheiten des Landes sowie für die Bauaufgaben der Bundesrepublik Deutschland in Mecklenburg-Vorpommern.

Schließlich ist das Finanzministerium als oberste Landesbehörde zuständig für das Landesamt für Finanzen (LAF) und für die Staatliche Bau- und Liegenschaftsverwaltung (SBL MV).