Abteilung 1
Die allgemeine Abteilung nimmt klassische Verwaltungsaufgaben wahr und stellt dem Ministerium und seinen nachgeordneten Behörden die zur Erfüllung ihrer Aufgaben erforderlichen personellen, sächlichen und finanziellen Ressourcen zur Verfügung.
Darüber hinaus ist sie zuständig für die Ausbildung der Bediensteten der Steuerverwaltung des Landes M-V, für den Haushaltsvollzug und das Kassenwesen, für das Tarifrecht in der Landesverwaltung sowie das finanzielle Dienstrecht der Landes-, Kommunal- und Körperschaftsbeamten.
In der allgemeinen Abteilung werden alle KFZ-Schadensfälle der gesamten Landesverwaltung bearbeitet. Das Liquiditätsmanagement sowie die Vermögens- und Schuldenverwaltung erfolgen im Referat 170. Die Grundsatzfragen zum Besoldungs-, Versorgungs- und Beihilferecht der Landesverwaltung werden im Referat 180 und die des Tarifrechts im Referat 190 erarbeitet.
Der allgemeinen Abteilung ist ebenfalls die Landeskoordinierungsstelle für ärztliche Begutachtung zugeordnet.
Schließlich wird durch die Abteilung 1 die Fachaufsicht über das Landesamt für Finanzen (LAF, ehemals Landeszentralkasse und Landesbesoldungsamt) ausgeübt.


