Abteilung 2

Die Abteilung für Haushalt und Finanzwirtschaft ist ein Herzstück des Finanzministeriums und hat für die Landesverwaltung erhebliche Bedeutung. Aufgabe der Haushaltsabteilung ist es, alle zwei Jahre den Doppelhaushalt des Landes und die mittelfristige Finanzplanung aufzustellen. Dabei kommt dem Haushaltsplan eine entscheidende politische Bedeutung zu: Er ist das in Zahlen gegossene Regierungsprogramm. In ihm werden die Einnahmen und Ausgaben für die nächsten zwei Jahre detailliert dargestellt. Dieses Gesamtwerk - Haushaltsgesetz und Zahlenwerk - bildet den Ermächtigungsrahmen, innerhalb dessen die Landesregierung im jeweiligen Haushaltsjahr wirtschaften, also Einnahmen erheben soll und Ausgaben leisten darf.

Die Abteilung Haushalt und Finanzwirtschaft koordiniert aber auch die Finanzpolitik, denn das Finanzministerium vertritt die finanzpolitischen Interessen des Landes Mecklenburg-Vorpommern gegenüber dem Bund, den anderen Ländern und den Kommunen. Zur Finanzpolitik gehört neben den Grundsatzangelegenheiten, wie die Steuer- und Aufgabenverteilung zwischen den Gebietskörperschaften, vor allem der Länderfinanzausgleich.

Weiterhin organisiert die Abteilung die Kreditbeschaffung und auch die Modernisierung der Verwaltungssteuerung ist eine wichtige Aufgabe dieser Abteilung.