Informationen zur Zweiten juristischen Staatsprüfung

Die Zweite juristischen Staatsprüfung, die von dem Landesjustizprüfungsamt durchgeführt wird, beschließt als Abschlussprüfung der Rechtsreferendarinnen und Rechtsreferendare den juristische Vorbereitungsdienst, der von dem Präsidenten des Oberlandesgerichts Rostock geleitet wird.

Jährlich werden zwei Prüfungstermine der Zweiten juristischen Staatsprüfung durchgeführt. Die schriftlichen Prüfungen finden jeweils im Februar (F-Termin) und im August (H-Termin) statt. Die mündlichen Prüfungen für die Februar-Termine finden regelmäßig im Juni statt, die für die August-Termine im Dezember.

Alle Informationen und Kontakte zum juristischen Vorbereitungsdienst finden Sie hier.

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