Geldauflagen

Rund 1,1 Mio. Euro aus Ermittlungs- und Strafverfahren für gemeinnützige Vereine

Geldauflagen 2024

Im Jahr 2024 haben die Gerichte und Staatsanwaltschaften in Mecklenburg-Vorpommern mehr als 1,7 Millionen Euro an Geldauflagen erteilt. Davon wurden rund 60 Prozent gemeinnützigen Einrichtungen zugewiesen. Die Ministerin für Justiz, Gleichstellung und Verbraucherschutz Jacqueline Bernhardt hebt hervor, dass die Gerichte und Staatsanwaltschaften auch im Jahr 2024 die Zuwendungsempfängerinnen und Zuwendungsempfänger sehr sorgfältig gewählt haben: „Unter den zehn meistbedachten Vereinen finden sich hauptsächlich Hospiz- und Präventionsangebote. Aber auch die Opferhilfe wurde gestärkt. Das zeigt deutlich, dass Gerichte und Staatsanwaltschaften verantwortungsbewusst jeden Einzelfall abwägen. Die meistbedachten Vereine und Einrichtungen der letzten Jahre können transparent auf der Homepage des Ministeriums für Justiz, Gleichstellung und Verbraucherschutz eingesehen werden“, sagt Ministerin Bernhardt.

Richterinnen und Richter sowie Staatsanwältinnen und Staatsanwälte sprachen in Ermittlungs- und Strafverfahren rund 1,1 Mio. Euro gemeinnützigen Vereinen zu. Ob diese Gelder bislang tatsächlich gezahlt wurden, wird statistisch nicht erfasst. Knapp 720.00 Euro wurden zudem der Staatskasse zugesprochen.

Nachfolgend finden Sie die Auflistung der zehn größten Summen an Geldauflagen, die im Jahr 2024 gemeinnützigen Vereinen zugesprochen wurden: 

 

 Zuwendungsempfängerin / Zuwendungsempfängerin

Gesamtsumme

1

 Dreikönigshospiz gGmbH Neubrandenburg

32.540 €

2

 Förderverein "Kind im Krankenhaus" e.V. Neubrandenburg 

30.100 €

3

 Verkehrswacht Wismar und Umgebung e.V. 

26.800 €

4

 DRK Kreisverband Mecklenburgischen Seenplatte e.V
Hospiz "Müritzpark" Neustrelitz 

25.000 €

5

 AWO Kreisverband Ludwigslust e.V. 

21.880 €

6

Bürgerstiftung der Hansestadt Wismar e.V. 

21.180 €

7

Weißer Ring e. V. Mainz-Weisenau 

20.950 €

8

 Förderverein Kinder- und Jugendhospiz
Leuchtturm e. V., Greifswald 

16.250 €

8

 Landesverkehrswacht M-V e.V. 

16.250 €

10

Johanniter Unfallhilfe e.V. 

14.900 €

 

Geldauflagen 2023

Die Gerichte und Staatsanwaltschaften in Mecklenburg-Vorpommern haben im vergangenen Jahr rund 1,6 Millionen Euro an Geldauflagen erteilt. 70 Prozent davon gingen an gemeinnützige Einrichtungen. Im Jahr 2023 lag die Summe aller Zuwendungen der Staatsanwaltschaften und Gerichte etwas höher als 2022. Richterinnen und Richter sowie Staatsanwältinnen und Staatsanwälte sprachen in Ermittlungs- und Strafverfahren rund 942.000 Euro gemeinnützigen Vereinen zu. Ob diese Gelder bislang tatsächlich gezahlt wurden, wird statistisch nicht erfasst. Rund 666.000 Euro wurden zudem der Staatskasse zugesprochen.

Das Oberlandesgericht Rostock führt eine Liste mit aktuell rund 650 gemeinnützigen Vereinen, die Geldauflagen aus Ermittlungs- und Strafverfahren erhalten können. Um in die Liste aufgenommen zu werden, muss dem Oberlandesgericht Rostock insbesondere die Gemeinnützigkeit des Vereins nachgewiesen werden. Das OLG aktualisiert die Listen jährlich zum 1. Mai.

Nachfolgend finden Sie die Auflistung der zehn größten Summen an Geldauflagen, die im Jahr 2023 gemeinnützigen Vereinen zugesprochen wurden.

Zuwendungsempfängerin / -empfänger

Zuwendung in €

Bürgerstiftung der Hansestadt Wismar e.V.

29.400

Förderverein Kinder- und Jugendhospiz Greifswald

28.500

Verein zur Förderung krebskranker Kinder Rostock e.V.

22.900

Deutsche Stiftung Denkmalschutz

16.350

Ärzte ohne Grenzen Berlin e.V.

15.200

Verkehrswacht Wismar und Umgebung e.V.

13.950

Weißer Ring e.V.

13.500

Johanniter Unfallhilfe e.V. Rostock

11.600

Rostocker Rotznasen e.V.

11.450

Kinderhospizdienst Oskar Caritasverband für das Erzbistum Hamburg e.V.

11.130

 

Geldauflagen 2022

Rund 1,4 Millionen Euro haben Gerichte im Jahr 2022 an Geldauflagen erteilt. Mehr als die Hälfte davon gingen an gemeinnützige Einrichtungen. Mit den zehn größten Zuwendungen wurden hauptsächlich soziale Projekte unterstützt. In Ermittlungs- und Strafverfahren sprachen die Richterinnen und Richter sowie und Staatsanwältinnen und Staatsanwälte rund 807.000 Euro gemeinnützigen Vereinen zu. Es handelt sich dabei um die Höhe der zugewiesenen Gelder. Die tatsächlich bislang erfolgten Zahlungen können geringer ausfallen.

Die zehn größten Summen an Geldauflagen, die 2022 gemeinnützigen Vereinen zugesprochen wurden, waren:

Lfd. Nr.

Zuwendungsempfangender Verein

Zuwendung in €

1

Stiftung Betroffen (Prof. Dr. Birth)

30.500,00

2

Sozial-diakonische Arbeit im Kirchenkreis Mecklenburg Evangelische Jugend

25.000,00

3

Bürgerstiftung der Hansestadt Wismar e.V.

20.750,00

4

Verein zur Unterstützung krebskranker Kinder Greifswald e.V.

16.400,00

5

AWO Ludwigslust

14.750,00

6

Hilfswerk körperbehinderter Kinder und Jugendlicher e.V.

12.100,00

7

Deutsche Stiftung Denkmalschutz

10.960,00

8

DMSG Landesverband M-V

10.000,00

8

Förderverein Warnowschule Rostock e. V.

10.000,00

8

Fischkutter Jugend- und Begegnungsstätte e. V.

10.000,00

 

Geldauflagen 2021

Im Jahr 2021 haben die Gerichte und Staatsanwaltschaften in Mecklenburg-Vorpommern angeordnet, dass von Beschuldigten und Verurteilten Geldauflagen in Höhe eines Gesamtbetrages von fast 1,5 Millionen Euro zu zahlen waren. Zwei Drittel davon wurden gemeinnützigen Einrichtungen zugesprochen. Unterstützt wurde eine große Bandbreite gesellschaftlichen Engagements: unter anderem im Bereich Naturschutz, die Barther Tafel oder Schülervereine. Die höchste Zuwendung mit 35.547 Euro erhielt der Verein zur Förderung der Kinder der Schweriner Kinderklinik und des Kinderzentrum Mecklenburg e.V. Die Summe aller Zuwendungen der Staatsanwaltschaften und Gerichte lag im Jahr 2021 rund 300.000 Euro über der Summe von 2020.

Die zehn größten Summen an Geldauflagen, die 2021 gemeinnützigen Vereinen zugesprochen wurden, waren:

Zuwendungsempfänger

Zuwendung in €*

Verein zur Förderung der Kinder der Schweriner Kinderklinik und des Kinderzentrum Mecklenburg e.V. 

35.547

 

Michael Succow Stiftung Natur 

31.000

Barther Tafel 

30.000

DRK - Deutsches Rotes Kreuz Soziale Freiwilligendienste M-V gGmbH 

28.000

Stralsunder Hospizverein 

25.000

Verkehrswacht Stralsund 

21.900

CJD e.V. Ribnitz-Damgarten 

21.500

sport live e.V. 

21.200

Schulförderverein Realschule "Robert-Koch" e.V. 

20.000

Verein der Freunde und des Hansa Gymnasiums Stralsund e.V. 

20.000

Internationaler Bund Jugendhilfeverein Stralsund 

20.000

 

Betreuungsrecht

Familie am Strand

Ausführliche Informationen zur Vorsorgevollmacht

weitere Informationen

Justizvollzug

Justizvollzugsanstalten /
Bildungsstätte / LaStar

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Die Gerichte und Staatsanwaltschaften in M-V

www.mv-justiz.de

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