Aufgrund der Corona-Pandemie ist die Dauer der sozialversicherungsfreien kurzfristigen Beschäftigung von 70 auf 102 Tage ausgeweitet worden. Die Regelung gilt von März bis Ende Oktober 2021.
Ausländische Saisonarbeitskräfte können damit länger in den Betrieben bleiben, durch den geringeren Personalwechsel stellt diese Maßnahme einen Beitrag zur Verringerung des Infektionsrisikos dar
Für eine Unterbringung im Betrieb sind folgende Anforderungen zu erfüllen:
Um das Infektionsrisiko möglichst gering zu halten, sollten die Beschäftigten untereinander so wenig wie möglich in Kontakt kommen und die notwendigen Abstände eingehalten werden. Die Einteilung in feste Teams sowohl bei der Unterbringung und auch der Arbeit von Anfang an hilft, das Ausbreitungsrisiko zu minimieren. Diese Teams sollten die Größe von vier Personen nach Möglichkeit nicht übersteigen. Der Kontakt der Teams untereinander sollte ebenfalls möglichst vermieden werden.
Kann aufgrund des Arbeitsverfahrens der Abstand von 1,5 m zwischen Beschäftigten nicht eingehalten werden, müssen Masken getragen werden.
An die Art der Unterbringung sind aktuell ebenfalls höhere Ansprüche gestellt. Anzustreben ist eine Unterbringung in Einzelzimmern. Ist das nicht möglich, sollten zumindest die Teams zusammen in Mehrbettzimmern wohnen.