Zur Finanzsituation der Kommunen in Mecklenburg-Vorpommern

Überblick zum Kommunalen Finanzausgleich

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Im Vergleich zu den Jahren 2014 und 2015 verändert sich die kommunale Finanzausstattung (Summe aus Finanzausgleichsleistungen zzgl. Sonderleistungen und Gemeindesteuern) in den Jahren 2016 und 2017
(gemäß Haushaltsplan-Entwurf 2016/2017) sowie mittelfristig im Finanzplanungszeitraum bis 2020 wie folgt:

Im Vergleich zu den Jahren 2014 und 2015 verändert sich die kommunale Finanzausstattung (Summe aus Finanzausgleichsleistungen zzgl. Sonderleistungen und Gemeindesteuern) in den Jahren 2016 und 2017
(gemäß Haushaltsplan-Entwurf 2016/2017) sowie mittelfristig im Finanzplanungszeitraum bis 2020 wie folgt:

Der Kommunale Finanzausgleich (KFA) wird gemäß Finanzausgleichsgesetz Mecklenburg-Vorpommern (FAG M-V) seit 2002 überwiegend und seit 2006 ausschließlich nach dem Gleichmäßigkeitsgrundsatz bemessen. Dieser Grundsatz besagt im Kern, dass das Land und die Kommunen sowohl an den positiven als auch an den negativen Veränderungen der Steuereinnahmen beider Ebenen gleichmäßig teilhaben. Dieses am Prinzip der Gleichwertigkeit der Aufgabenwahrnehmung von Land und Kommunen ausgerichtete Ziel wurde ab 2002 im FAG M-V normiert und durch einen regelgebundenen Algorithmus konkretisiert.

Alle zwei Jahre ist im Rahmen der Aufstellung des Haushaltsplan-Entwurfs die Finanzverteilung zwischen Land und Kommunen zu überprüfen. Turnusgemäß wurde dazu der Bericht zur Überprüfung der Finanzverteilung nach dem Gleichmäßigkeitsgrundsatz für den Finanzausgleich ab 2016 nach § 7 Abs. 3 Satz 4 FAG M-V erstellt. Er ist der Begründung zum FAG-Änderungsgesetz, das 2016 in Kraft treten soll, als Anlage beigefügt. Die vorgenommene Überprüfung belegt aus Sicht der Landesregierung, dass keine Notwendigkeit für eine Anpassung des Finanzverteilungsverhältnisses besteht. Für die Jahre 2016 und 2017 bleibt daher die bestehende Finanzverteilung gemäß § 7 Abs. 3 Satz 1 FAG M-V von 66,01 % für das Land und 33,99 % für die Kommunen erhalten.

Im Ergebnis der Steuerschätzung vom Mai 2015 sind sowohl die Einnahmen des Landes aus Steuern, LFA und BEZ als auch die Gemeindesteuern im Vergleich zu der bisherigen Finanzplanung angestiegen. In der Folge erhöhen sich auch die aus dem Gleichmäßigkeitsgrundsatz resultierenden Finanzausgleichsleistungen.

Zusätzlich stehen die Mittel aus den Sonderhilfen des Landes in 2016 in Höhe von 70 Mio. € und in 2017 in Höhe von 40 Mio. € zur Verfügung. Die Mittel sind für Investitionen, für Instandhaltungsmaßnahmen, zum Schuldenabbau und zum Ausgleich von Mehrbelastungen durch die Landkreisneuordnung einzusetzen. Dazu kommen in den Jahren 2015 und 2016 je 4,8 Mio. € Zuweisungen des Landes an die Kommunen zur Umsetzung der Asylvereinbarung vom 16. Februar 2015. Damit werden Belastungen der Kommunen im Zusammenhang mit der Aufnahme und Unterbringung von Asylbewerbern und Flüchtlingen ausgeglichen.

In 2010 und 2011 wurde die kommunale Finanzausstattung durch die Mittel aus dem kommunalen Ausgleichsfonds (KAF M-V) von insgesamt 137,3 Mio. € stabilisiert. Der Fonds ist damit seiner Finanzierungsfunktion gerecht geworden. Seit 2013 werden die Tilgungen der Kredite gemäß § 3 Abs. 1 Buchstaben a und c Kommunales Ausgleichsfondsgesetz Mecklenburg-Vorpommern (KAFG M-V) aus den Finanzausgleichsleistungen finanziert.
2016 wird der letzte Tilgungsbetrag von 35,1 Mio. € fällig, damit

werden die Schulden vollständig getilgt sein. Das eigentliche Ziel des Sondervermögens, der Aufbau eines Fondsvermögens als Vorsorge zur Verstetigung der kommunalen Finanzausstattung in künftigen Jahren, wird
erstmals mit der Zuführung von weiteren 10 Mio. € in 2016 umgesetzt.
Die Gesamtzuführung beträgt damit 45,1 Mio. €.

Im Zeitraum von 2014 bis 2020 wird die kommunale Finanzausstattung um durchschnittlich 2,0 % pro Jahr steigen. Zu dieser positiven Entwicklung trägt auch die Beteiligung der Kommunen an den Mehreinnahmen des Landes aus der Anhebung des Steuersatzes der Grunderwerbsteuer von 3,5 % um 1,5 Prozentpunkte auf 5,0 % bei.

Zudem erhalten die Kommunen aus dem kommunalen Kofinanzierungsprogramm (Ziffer 334 der Koalitions­vereinbarung) innerhalb des Kommunalen Aufbaufonds insgesamt 50 Mio. € bis Ende 2016. Das Land wird zur Kofinanzierung des Kommunalen Investitionsförderprogramms des Bundes (der Anteil Mecklenburg-Vorpommerns entspricht 79,3 Mio. €) zusätzlich 5 Mio. € für Anträge besonders finanzschwacher Kommunen bereitstellen.
Ab 2015 wird der kommunale Haushaltskonsolidierungsfonds (einmalige Landeszuführung 2012: 100 Mio. €) mit seinen Auszahlungen Beiträge zur Stabilisierung insbesondere der finanzschwachen Kommunen mit besonders angespannter Haushaltssituation leisten. Der Fonds kommt somit vor allem strukturschwachen Kommunen zugute.

Ist-Ergebnis 2014 der Kommunen und Ausblick auf 2015

2014 hat die kommunale Kassenstatistik zwar einen negativen Finanzierungssaldo in Höhe von 10,2 Mio. € ausgewiesen. Dieser negative Saldo resultiert aber aus Sondereffekten, zum einen aus dem saldenwirksamen Abbau von kommunalen Schulden bei Verwaltungen (Kommunaler Aufbaufonds: -44 Mio. €) und zum anderen aus der erheblichen Rückzahlung von Gewerbesteuer einschließlich Zinsen an ein Unternehmen; dadurch ergibt sich bei einer Gemeinde ein Defizit von - 17 Mio. €.

In Folge der Einnahmeentwicklung wird ab 2015 wieder ein positiver Finanzierungssaldo bei den Kommunen erwartet. Steuereinnahmen und Finanzausgleichsleistungen werden weiter steigen, dazu kommen die
Sonderhilfen des Landes. Weiterhin profitieren die Kommunen aus dem Gesetz zur Förderung von Investitionen finanzschwacher Kommunen und ihrem Anteil an dem um 500 Mio. € erhöhten Umsatzsteuer-Anteil der Gemeinden. Darüber hinaus werden die Kommunen durch die Erhöhung des Bundesanteils an der SGB-II-Kosten der Unterkunft (14,2 Mio. €) entlastet.

Diese Maßnahmen verbessern die kommunale Gesamtfinanzausstattung ab 2015 erheblich, so dass in den Folgejahren wieder mit positiven Finanzierungssalden des kommunalen Gesamthaushalts zu rechnen sein wird.