Landtag verabschiedet Gesetz zur Besoldungs- und Versorgungsanpassung
Der Landtag Mecklenburg-Vorpommern hat gestern den von der Landesregierung vorgelegten Entwurf eines Gesetzes über die Anpassung von Besoldungs- und Beamtenversorgungsbezügen sowie zur Änderung dienstrechtlicher Vorschriften verabschiedet. Kernstück des Gesetzes ist die zeit- und systemgerechte Übernahme des Tarifergebnisses für den Tarifvertrag der Länder (TV-L) vom 14. Februar 2026 auf die Besoldung und Versorgung der Beamtinnen und Beamten sowie Richterinnen und Richter des Landes.
Dies bedeutet eine Anhebung der Besoldung und Versorgung
- zum 1. April 2026 um 2,8 Prozent, mindestens jedoch um 100 Euro, sowie die Anwärterbezüge um 60 Euro,
- zum 1. März 2027 um weitere 2 Prozent sowie die Anwärterbezüge um weitere 60 Euro und
- zum 1. Januar 2028 um weitere 1 Prozent sowie die Anwärterbezüge um weitere 30 Euro.
Die Anpassung umfasst neben dem Grundgehalt und den Familienzuschlägen auch die Stellenzulagen sowie erstmals sämtliche Erschwerniszulagen. Hiervon profitieren insbesondere die Einsatzkräfte bei Polizei, Justiz und Feuerwehr.
Finanz- und Digitalisierungsminister Dr. Heiko Geue erklärt: „Mit der gestrigen Entscheidung sorgt der Landtag für Verlässlichkeit und Planungssicherheit. Die Beschäftigten können sich darauf verlassen, dass das Tarifergebnis zeit- und systemgerecht auf die Besoldung und Versorgung übertragen wird. Damit setzen wir ein wichtiges Signal der Wertschätzung gegenüber den Beamtinnen und Beamten unseres Landes.“
Bereits nach der Beschlussfassung der Landesregierung über den Gesetzentwurf im April hatte das Ministerium für Finanzen und Digitalisierung durch einen Abschlagserlass die Auszahlung der erhöhten Bezüge veranlasst. Dadurch konnten sie bereits mit den Bezügen für Juni ausgezahlt werden. Diese Zahlungen standen unter dem Vorbehalt der Verabschiedung des Gesetzes durch den Landtag und sind durch den aktuellen Beschluss bestätigt worden.
Das Gesetz enthält noch keine Umsetzung der neuen Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts aus seinem Beschluss vom 17. September 2025 (2 BvL 20/17 u. a.). Die Entscheidung des Gerichts hat die Maßstäbe für eine verfassungsgemäße Alimentation in wesentlichen Punkten weiterentwickelt und macht umfangreiche rechtliche und finanzielle Prüfungen sowie die Entwicklung verschiedener Umsetzungsvarianten erforderlich.
Eine sachgerechte Beratung und Verabschiedung eines entsprechenden Gesetzentwurfs vor den Landtagswahlen im September wäre nicht mehr möglich gewesen. Die Landesregierung hat sich deshalb bewusst dafür entschieden, die Übernahme des Tarifergebnisses vorzuziehen, damit die Beamtinnen und Beamten sowie Richterinnen und Richter die vereinbarten Besoldungserhöhungen ohne weitere Verzögerung erhalten konnten.
Minister Dr. Heiko Geue bekräftigt: „Für mich steht außer Frage, dass Mecklenburg-Vorpommern eine verfassungsgemäße Besoldung gewährleisten muss. Das habe ich bereits im März deutlich gemacht und daran hat sich nichts geändert. Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts verlangt eine sorgfältige und rechtssichere Umsetzung. Dieser Anspruch lässt sich nur mit der erforderlichen Gründlichkeit erfüllen. Die meisten Bundesländer brauchen dafür noch Zeit.“
Zur Vorbereitung einer gesetzlichen Neuregelung steht das Ministerium für Finanzen und Digitalisierung in einem Besoldungsdialog mit dem Landesrechnungshof, den Gewerkschaften und dem Richterbund über unterschiedliche Umsetzungsvarianten. Dabei werden verschiedene Modelle fachlich bewertet und ihre finanziellen sowie rechtlichen Auswirkungen geprüft. Parallel werden die bisher vorliegenden Besoldungsgesetze anderer Bundesländer und des Bundes ausgewertet und diskutiert. Der überwiegende Teil der Bundesländer hat noch keine Ergebnisse vorgelegt. Eine abschließende Entscheidung über den künftigen Regelungsansatz muss der neuen Landesregierung und dem neu gewählten Landtag in Mecklenburg-Vorpommern vorbehalten bleiben.


