Sparkassenaufsicht

Gemäß Sparkassengesetz M-V ist das Ministerium für Finanzen und Digitalisierung die Sparkassenaufsicht (Rechtsaufsicht) für die Sparkassen in M-V. Die Sparkassen M-V gehören dem Ostdeutschen Sparkassenverband (OSV) an. Der Ostdeutsche Sparkassenverband ist ein Sparkassen- und Giroverband der Sparkassen in den Ländern Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen und Sachsen-Anhalt.

Mecklenburg-Vorpommern hat am 30. Juni 2023 die Aufsicht über den OSV an das Land Sachsen übergeben. Sachsen übt die Aufsicht über den Ostdeutschen Sparkassenverband (OSV) einschließlich der Prüfungsstelle bis Juni 2028 aus. Grundlage für die Ausübung der Staatsaufsicht bildet der Staatsvertrag über den OSV vom 15. Mai 2009. Darin ist festgelegt, dass im fünfjährigen Wechsel zwischen den vier Vertragsländern (Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt) das jeweils für die Sparkassenaufsicht zuständige Landesministerium die Staatsaufsicht über den OSV ausübt.

Der Verband ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts. Seine Rechtsverhältnisse werden durch Satzung geregelt. Der Verband hat die Aufgabe, das Sparkassenwesen zu fördern und die Sparkassen und die Aufsichtsbehörden zu beraten.

Der OSV unterhält eine Prüfungsstelle, die ebenfalls der Staatsaufsicht unterliegt. Die Prüfungsstelle ist an die für Wirtschaftsprüfungsgesellschaften geltenden Vorschriften und Berufsgrundsätze gebunden und führt ihre Prüfungen unabhängig nach den für Prüfungsgesellschaften geltenden Prüfungsstandards in eigener Verantwortung durch. Die Prüfungsstelle führt unter anderem Prüfungen gemäß § 340k Handelsgesetzbuch bei den Sparkassen in den Ländern Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen und Sachsen-Anhalt durch.

Gemäß Staatsvertrag über den OSV legt die Aufsicht über die Prüfungsstelle eine jährliche Berichterstattung über die Tätigkeit im abgelaufenen Jahr und das Arbeitsprogramm für das laufende Jahr offen.

In Abstimmung mit den für die Sparkassenaufsicht zuständigen Landesministerien legt das Ministerium für Finanzen Sachsen den Tätigkeitsbericht für das abgelaufene Jahr und das Arbeitsprogramm für das aktuelle Jahr vor.