Weidewirtschaft erfordert klare Regeln zum Umgang mit dem Wolf

Nr.312/2017  | 29.09.2017  | LM  | Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt

Der Umgang mit geschützten Arten wie dem Wolf war ein intensiv diskutiertes Thema der heute beendeten Agrarministerkonferenz in Lüneburg/Niedersachsen. Landwirtschafts- und Umweltminister Dr. Till Backhaus stellte klar: „Die besorgniserregenden Ereignisse in jüngster Zeit zeigen, dass wir endlich zu einem konstruktiven und pragmatischen Umgang mit dem Wolf kommen müssen. Die ideologische Betrachtung insbesondere dort, wo es den Wolf derzeit noch nicht gibt, muss ein Ende haben!“ Minister Backhaus forderte den Bund erneut auf, zu einem gemeinsamen Monitoring und Management des Wolfes zu kommen. „Artenschutz ist wichtig und richtig, aber wir müssen auch die Bedenken der Menschen ernst nehmen. Wir brauchen endlich einheitliche Kriterien, um den Erhaltungszustand der verschiedenen europäischen Populationen eindeutig bewerten zu können“, forderte er.

 Backhaus begrüßte die Einigung zwischen Bundesregierung und niedersächsischer Landesregierung auf ein gemeinsames Eckpunktepapier mit dem Titel „Weidetierhaltern in Wolfsgebieten helfen – Jagdrecht ist keine Lösung“. Darin betonten beide Seiten, dass die Sicherheit des Menschen oberste Priorität habe. „Wölfe, die sich Menschen gegenüber auffällig verhalten, sind zu beobachten und gegebenenfalls zu töten“, heißt es in dem Eckpunktpapier für Niedersachsen. Gemeinsam solle an Lösungen für Regionen gearbeitet werden, in denen sich Wolfsrudel ansiedeln. Der Forderung, Wölfe in das Jagdrecht aufzunehmen, erteilt das Eckpunktepapier eine Absage. Der Schutzstatus des Wolfes werde nicht verändert.

 Die Regelung, Wölfe mit auffälligem Verhalten zu töten, beschränke sich nicht auf Niedersachsen, erklärte Minister Backhaus am Rande der Agrarministerkonferenz. Allerdings seien die Anforderungen für das Erteilen einer Ausnahmegenehmigung, verhaltensauffällige Tiere zu töten, aufgrund des Artenschutzes für die Tiere sehr hoch. Notorisch unerwünschtes Verhalten, etwa das Überwinden hoher Schutzzäune, müsse akribisch nachgewiesen werden. „Wir müssen endlich zu einem bundesweit einheitlichen Vorgehen im Umgang mit Problemwölfen kommen, um Schaden von Mensch und Nutztieren abzuwenden“, sagte er und ergänzte: „Weidehaltung muss auch in Zukunft möglich sein und im Zweifel müssen dazu Problemwölfe oder -rudel getötet werden“. Backhaus erwartet, dass die mit dem Thema befasste Bund-Länder-Arbeitsgruppe solche einheitlichen Kriterien zur Beurteilung von verhaltensauffälligen Wölfen bis Mitte November 2017 bis zur Umweltministerkonferenz vorlegt.