Jäger können sich Kühltechnik fördern lassen, „Pürzelprämie“ läuft weiter

Nr.127 / 2021  | 14.05.2021  | LM  | Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt

Die zur Verhinderung der Einschleppung und Verbreitung der Afrikanischen Schweinepest (ASP) notwendigen Maßnahmen werden weiter ausgebaut. Zur Unterstützung der verstärkten Bejagung von Schwarzwild wird die Anschaffung von Kühltechnik zur Aufbewahrung von erlegten Wildschweinen künftig gefördert.

Wie Landwirtschaftsminister Dr. Till Backhaus mitteilte, können die Jagdausübungsberechtigten in M-V bis zum 1. Oktober jeden Jahres einen entsprechenden Antrag bei der obersten Jagdbehörde stellen. Damit möglichst viele Jäger von der Förderung profitieren, darf jeder Jagdausübungsberechtigte nur einen Antrag stellen.

Die Förderhöhe beträgt 30 % der Netto-Ausgaben und ist je nach Gesamt-Reviergröße begrenzt. Reviere bis zu einer Größe von 150 Hektar werden mit maximal 375 Euro gefördert, Reviere bis zu einer Größe von 500 Hektar mit maximal 750 Euro und Reviere mit mehr als 500 Hektar mit maximal 1.200 Euro.

Die Antragsunterlagen sind auf der Internetseite der Landesforstanstalt abrufbar:
www.wald-mv.de/Naturnahe-Forstwirtschaft/Jagd/

Finanziert wird die Förderung der Kühltechnik aus der Jagdabgabe. Die Jagdabgabe wird von den Jägern und Jagdpächtern des Landes M-V entrichtet. Gemäß Landesjagdgesetz wird das Aufkommen aus der Jagdabgabe im Einvernehmen mit der Landesjägerschaft und dem Jagdbeirat zur Förderung des Jagdwesens verwendet. Beide Gremien hatten zu Beginn des Jahres ihre Zustimmung zu der beabsichtigten Förderung erteilt.

Landwirtschaftsminister Backhaus weist zudem darauf hin, dass die so genannte „Pürzelprämie“ auch im neuen Jagdjahr, das am 1. April 2021 begonnen hat und bis zum 31. März 2022 dauert, weiter gewährt wird. Die deutliche Reduzierung des Schwarzwildbestandes ist ein prioritäres Ziel im Rahmen der ASP-Prävention. Mit Beginn des Jagdjahres 2017/2018 wurde die landesweite Erlegungsprämie in Mecklenburg-Vorpommern, die umgangssprachlich als „Pürzelprämie“ bezeichnet wird, eingeführt. Der Pürzel ist in der Jägersprache der Schwanz des Wildschweins. Der Jagdausübungsberechtigte (JAB) kann eine Erlegungsprämie beantragen, die als Ausgleich für den entstandenen Mehraufwand zur Reduzierung der Schwarzwildbestände gewährt wird. Gleichzeitig soll ein Anreiz geschaffen werden, verstärkt Schwarzwild zu bejagen.

Es gilt weiterhin die Erlegungsprämie für alles Schwarzwild erlegt wurde. „Für jedes erlegte Stück Schwarzwild wird weiterhin eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 50 Euro gezahlt“, so Backhaus. Anträge hierzu nehmen weiterhin die 29 Forst- und die beiden Nationalparkämter Müritz sowie Vorpommern entgegen. Die Auszahlungen werden in Kürze fortgesetzt.

Hintergrund: In Brandenburg und Sachsen ist im September 2020 die Afrikanische Schweinepest (ASP) in Wildschweinbeständen nachgewiesen. Die ASP ist für Menschen ungefährlich, für Wild- und Hausschweine jedoch tödlich. In Mecklenburg-Vorpommern konnte bisher ein Ausbruch der Seuche verhindert werden. Zur Verhinderung der Einschleppung bzw. Verbreitung der ASP ist eine Reduzierung der Wildschweinbestände von entscheidender Bedeutung, um Infektionen zu vermeiden oder Infektionsketten zu unterbrechen.