Genehmigungsverfahren für LNG-Terminal in Lubmin eröffnet

Nr.327/2022  | 28.10.2022  | LM  | Ministerium für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt

 

Das Genehmigungsverfahren nach Bundesimmisionsschutzgesetz für ein LNG-Terminal in Lubmin kann starten. Die Deutsche ReGas GmbH hat dafür alle erforderlichen Unterlagen beim zuständigen Umweltministerium eingereicht.

„Für mich haben Energiesicherheit, Versorgungssicherheit und die Bezahlbarkeit von Energie höchste Priorität. Das LNG-Gesetz ermöglicht uns Verfahren in diesem Bereich zu beschleunigen. Dem zugrunde liegt das Argument des überragenden öffentlichen Interesses, das auch ich teile. Die Menschen schauen zu Recht mit Sorge in die Zukunft, deshalb müssen wir unsere Energie-Lieferquellen stärker diversifizieren und vor allem unabhängiger von russichem Erdgas werden. Da­zu ge­hört auch der Auf­bau der nö­ti­gen Im­port-In­fra­struk­tu­ren und ins­be­son­dere der Bau deut­scher LNG-Ter­mi­nals, die zu­künf­tig auch das Tor zum Welt­markt für grü­ne Ener­gie­trä­ger wer­den kön­nen. Daher bin ich froh, dass die Deutsche ReGas mit der Einreichung aller Unterlagen eine erste wichtige Hürde nehmen konnte und wir als Behörde das Genehmigungsverfahren nun offiziell eröffnen können. Dabei ist mir wichtig, dass wir ein schnelles, aber ebenso rechtssicheres Verfahren für alle Seiten sicherstellen. Parallel arbeiten wir mit dem Gesetz zum beschleunigten Windkraftausbau und unserem 10 Millionen Euro Programm für Balkonkraftwerke konsequent am Ausbau der Erneuerbaren Energien“, sagte Mecklenburg-Vorpommern Umweltminister Dr. Till Backhaus.

Knapp zwei Wochen habe das Unternehmen nun Zeit, noch erforderliche Änderungen in die Antragsunterlagen einzuarbeiten, erklärte der Minister. „Wenn dies gelingt, kann die öffentliche Auslegung am 8. November erfolgen“, sagte er weiter. Zwei weitere Wochen seien per Gesetz für die öffentliche Sichtung und das Erheben von Einwänden vorgesehen. „Die Phase des Einwendungsmanagements ist zeitlich vorab nicht seriös zu definieren, da sie von der Quantität und Qualität der Einwendungen abhängt“, führte Backhaus aus. Diese entscheiden auch darüber, ob vor der offiziellen Bescheiderstellung ein zusätzlicher Eröterungstermin notwendig ist.

Minister Backhaus verwies auf die Komplexität der Unterlagen, die über 1.000 Seiten umfassen und Informationen u.a. zur Anlage und deren Betrieb, zu Emissionen und Immissionen, zur Anlagensicherheit, zum Arbeitsschutz, zu Abfällen und Abwässern, zum Brandschutz sowie zum Natur-, Landschaft- und Bodenschutz enthalten.

Besondere Berücksichtigung erfährt der LNG-Standort Lubmin aufgrund seiner Nähe zum atomaren Zwischenlager Nord. Für die Themenkomplexen Terror, Sabotage sowie innere und äußere Sicherheit wurden das Landesamt für zentrale Aufgaben und Technik der Polizei, der Brand- und Katastrophenschutz M-V und das Innenministerium eingebunden. „Die Sachverständigen kommen zu der Einschätzung, dass auch im Falle einer Gasexplosion ab einer Entfernung von 582 m keine kritischen Druckverhältnisse mehr vorliegen. Da zwischen dem geplanten Terminal und dem Zentrallager Nord ein Abstand von über einem Kilometer besteht für Schutzobjekte keine direkte Gefährdung“, fasste Backhaus zusammen. 

Derzeit ist ein Anlagenbetrieb beantragt, der die Regasifizierung und damit Einspeisung in das Erdgasfernleitungsnetz von 5,2 Milliarden Kubikmeter zulässt. Deutsche ReGas betonte, dass dort künftig ebenso grüner Wasserstoff eingespeist werden könnte.