Giftige Kreuzkräuter stellen keine Gefahr für Honigqualität dar
Die Landesregierung Mecklenburg-Vorpommern sieht derzeit keinen Anlass, den in der heutigen Landtagssitzung diskutierten Antrag der CDU-Fraktion zur Gefahr durch in Kreuzkräutern enthaltenen Giftstoffe und die damit verbundenen Risiken für die Honigqualität, weiter zu verfolgen.
Kreuzkräuter, zu denen auch das Jakobskreuzkraut zählt, sind einheimische Pflanzenarten, die auf basenreichen Magerrasen, an Wegrändern und an Böschungen zu finden ist. Seit einigen Jahren breitet sie sich aber auch auf landwirtschaftlich genutzten Flächen zunehmend aus. Schwerpunkte sind übernutzte Weiden und extensiv genutzte, gut dränende Grünlandstandorte. Auch stillgelegte und nicht aktiv begrünte Ackerflächen sind anfällig für Massenauftreten der Art. Bevorzugt besiedelt werden sorptionsschwache Standorte, weil das Jakobskreuzkraut hier vergleichsweise günstige Lichtverhältnisse vorfindet und einer geringeren Konkurrenz ausgesetzt ist. Sie können sich schnell ausbreiten, wenn sie nicht kontrolliert werden. Mit seinen giftigen Bestandteilen (Pyrrolizidinalkaloide) stellt es v.a. im Heu oder in der Silage eine ernsthafte Gefahr für die Gesundheit der Nutztiere dar. Besonders empfindlich reagieren Pferde. Rinder etwas weniger stark, während Schafe und Ziegen relativ unempfindlich sind. Auf der Weide besonders gefährdet sind unerfahrene Jungtiere (Junghengste).
Nach Ansicht der Regierungsparteien übertreibt die Kritik der CDU das tatsächliche Risiko erheblich: Nach Einschätzungen des Bundesinstituts für Risikobewertung ist eine akute gesundheitliche Gefährdung für Menschen durch die Aufnahme von PA im Honig sehr unwahrscheinlich. Bisher gibt es keinerlei Hinweise auf Erkrankungen oder Todesfälle in Mecklenburg-Vorpommern oder Deutschland, die auf eine PA-Vergiftung durch Honig zurückzuführen sind. Auch nach Aussagen des Landesimkerverbandes MV sind bislang keine Probleme mit zu hohen PA-Gehalten im Honig aufgetreten.
Innenminister Christian Pegel, der den zuständigen Umweltminister Dr. Till Backhaus wegen seiner Teilnahme an der Umweltministerkonferenz in Orscholz (Saarland) bei den Landtagssitzungen in Schwerin vertrat, wies darauf hin, dass das Agrarministerium die Kontrolle von Honig maßgeblich unterstützt: Jährlich werden Proben von heimischem Honig genommen, auf Pyrrolizidinalkaloide (PA) geprüft und die Veterinärämter der zuständigen Kreise informiert, wenn der Grenzwert überschritten wird. Im Jahr 2024 wurden bei den 29 untersuchten Proben keine Überschreitung des Grenzwertes festgestellt.
Das Landwirtschaftsministerium hat im Sinne des Verbraucherschutzes dennoch bereits vor vielen Jahren auf die Situation reagiert: In Zusammenarbeit mit der Landesforschungsanstalt Mecklenburg-Vorpommern, dem Landesamt für Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit und Fischerei sowie der Universität Rostock wurde ein Merkblatt veröffentlicht, das die wichtigsten Informationen zum Jakobskreuzkraut enthält. Dieses Merkblatt wird seit 2016 jährlich über verschiedene Internetportale und Fachzeitschriften veröffentlicht und richtet sich an Flächeneigentümer und -nutzer, um sie auf die Gefahren für Weidetiere aufmerksam zu machen.
Vor allem die Flächeneigentümer und Flächennutzer tragen eine große Verantwortung, um Bestände von Jakobskreuzkraut zu dezimieren und einer weiteren Verbreitung aktiv entgegenzuwirken. Vorbeugende Maßnahmen sind dabei unter anderem die Pflege einer dichten, gut genutzten Grünlandnarbe ohne offene Bodenstellen sowie der Einsatz chemischer und mechanischer Regulierungsmethoden, um die Ausbreitung der Pflanzen zu verhindern.
Eine grundsätzliche und flächendeckende Bekämpfung des Jakobskreuzkrautes ist auch aus naturschutzfachliche Sicht nicht geboten: Es handelt sich um eine heimische Wildpflanze, die einen bedeutenden Beitrag zu Biodiversität und Artenvielfalt leistet. Durch ihre lange Blütezeit ist sie eine wichtige Nahrungsquelle für zahlreiche Insektenarten – mehr als 170 Arten sind bekannt, die an dem Jakobskreuzkraut leben.
Aufgrund der Faktenlage sieht die Landesregierung keine akute Gefahr für die Bevölkerung. Dennoch wird die Bevölkerung – insbesondere Flächeneigentümer und -nutzer – erneut aufgefordert, ihre Verantwortung wahrzunehmen und aktiv gegen die Verbreitung des Jakobskreuzkrautes an Standorten vorzugehen, wo eine Gefahr für Nutztiere bestehen könnte.
Die Landesregierung setzt auch in Zukunft auf präventive Aufklärung und wissenschaftliche Überwachung, um die Sicherheit und Qualität der Honigprodukte in Mecklenburg-Vorpommern zu gewährleisten.