Küstenfischer treffen sich im Ozeaneum: Backhaus stellt Strategie des Landes vor
Das Landesamt für Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit und Fischerei (LALLF) in Rostock lädt am Vormittag zu einer Informationsveranstaltung für die Küstenfischer in Mecklenburg-Vorpommern ins Ozeaneum nach Stralsund ein. Erwartet werden rund 90 Teilnehmer, darunter bis zu 50 Küstenfischer sowie Vertreter des Bundes, Mitarbeitende der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung und des Thünen-Instituts.
Anlass für das Zusammentreffen ist die Einführung der neuen EU-Kontrollverordnung, die in zwei Stufen ab dem 10.1.2026 und dem 10.1.2028 in Kraft tritt. „Nach der Selbstauflösung des Landesverbandes der Kutter- und Küstenfischer MV gibt es keine verbandlich geführten Fischereitage mehr. Die Veranstaltung vom LALLF ist daher aktuell eine geeignete Plattform, um aktuelle Herausforderungen der Branche und die Maßnahmen der Politik gemeinsam zu diskutieren“, betonte Fischereiminister Dr. Till Backhaus.
Backhaus: „Ökologischer und wirtschaftlicher Ausnahmezustand“
In sein Grußwort skizzierte er die dramatische Situation der Branche : „Wir haben mit dramatischen Bestandsrückgängen, enormen strukturellen Herausforderungen und einer Reihe von globalen Krisen, wie dem Brexit, der Energiekrise und von Kriegen ausgelösten wirtschaftlichen Problemlagen zu kämpfen. Schaut man auf die Situation in der Ostsee, befinden wir uns aber nicht nur in einem wirtschaftlichen, sondern auch in einem ökologischen Ausnahmezustand, der die Lage der Fischerei ganz besonders trifft.“
Massive Einbrüche bei den Beständen
Die Bestände von Hering und Dorsch sind seit 2017 massiv eingebrochen. Seit 2022 gelten ein totales Fangverbot für Dorsch und ein prinzipielles Fangverbot für Hering. Ursache ist ein grundlegender Wandel der Umweltbedingungen in der Ostsee („Regime Shift“) in Kombination mit Überfischung in angrenzenden Meeresgebieten, z.B. im Kattegat und Skagerrak. Auch der Aal- und Lachsbestand befindet sich in kritischem Zustand. Einzig bei Plattfischen sind stabile oder leicht steigende Bestände zu verzeichnen – allerdings mit qualitativen Problemen.
Rückgang der Fangmengen – Existenzgefährdung für Betriebe
Die Fangstatistik zeigt: 2023 wurden mit einem Gesamtfang von 2.400 Tonnen nur noch knapp 3,5 Millionen Euro und damit die niedrigsten Erlöse seit 2015 erreicht. 2024 war die Situation vergleichbar schlecht. Zum Vergleich: Bis vor zehn Jahren noch erreichten die Erlöse der Sparte regelmäßig um die oder deutlich über 10 Mio. Euro. Besonders gravierend: Der Ertrag aus dem Hering ist zuletzt auf rund 345.000 Euro eingebrochen. Dorsch, Zander, Barsch und Hecht zeigen ebenfalls rückläufige Tendenzen. Die Konsequenz: Die Zahl der hauptberuflichen Betriebe ist seit 1991 von 950 auf unter 150 gesunken. Weniger als 20 Fahrzeuge sind noch größer als 12 Meter – die Flotte ist überaltert, die Nachwuchsgewinnung sehr schwierig.
„Wir stehen vor einer strukturellen Transformation der Küstenfischerei – und wir müssen diesen Wandel aktiv begleiten“, sagte Backhaus.
Strategien und Maßnahmen des Landes
Die Landesstrategie zielt nicht auf ein bloßes „Weiter so“, sondern auf einen gezielten Strukturwandel:
- Diversifizierung: Förderung der Direktvermarktung, Verarbeitung und kleinskaliger mariner Aquakultur.
- Nachwuchsförderung: Anpassung der Ausbildungsformate und neue Berufsperspektiven, etwa als „Meeresförster“.
- Flottenmodernisierung: Investitionen in selektivere Fanggeräte, Energieeffizienz und CO₂-Minderung.
- Strukturpolitik: Konzentration der Fördermittel auf Innovationsprojekte, Bestandsmanagement und nachhaltige Betriebsentwicklung.
- Organisation: Gründung eines „Zukunftsrates Fischerei“ und der Koordinierungsstelle „Transformation Fischerei“ (IKTF).
EMFAF-Fördermittel und Sofortmaßnahmen
Seit 2017 flossen fast 16 Mio. Euro an Stilllegungsprämien in die Küstenfischerei. Für 2025 sind weitere Mittel vorgesehen. Die seit 2021 bis 2024 gezahlten Entschädigungsleistungen für Robbenschäden belaufen sich auf rund 918.000 Euro – mit weiter steigender Tendenz. Als kurzfristige Maßnahme zur Imagesicherung und zum Tierschutz dürfen Reusen seit 2025 nur noch mit Robbenschutzvorrichtungen betrieben werden.
Ohne eine Reaktion der Landesregierung würden zum 1.1.2026 drei für die Sparte wichtige Maßnahmen zeitgleich auslaufen: zeitweilige Stilllegung, Robben-bezogenen Entschädigungsleistungen und Möglichkeiten zur Fischereiausübung im Nationalpark Vorpommersche Boddenlandschaft. Darauf hat Minister Dr. Backhaus reagiert und kündigt an: „Auf unsere Initiative hin fassen wir gemeinsam mit Schleswig-Holstein und dem Bund eine letztmalige Verlängerung der Stilllegung für 2026 ins Auge. Dies schafft Zeit für noch anstehende Anpassungsprozesse, bestenfalls bis zum Wiedereintritt in eine reguläre Heringsfischerei, wenn dies 2027 möglich sein sollte. Des Weiteren werden wird noch bis 2027 Gelder aus dem EMFAF für Entschädigungen bei Robbenschäden bereitstellen. Auch hier soll die Zeit von noch zweieinhalb Jahren genutzt werden, um robbensichere und zugleich effiziente Fanggeräte zu entwickeln und anzuschaffen. Nicht zuletzt sollen die wenigen traditionell noch im Nationalpark fischenden Betrieben diese Möglichkeiten in begrenztem Umfange behalten können, um Fangeinbußen im offenen Meer ausgleichen zu können.“
Die Landesregierung setze alles daran, den verbleibenden Betrieben eine Perspektive zu eröffnen. „Wir fördern, fordern aber auch nachhaltige Methoden, neue Strukturen und Innovationsbereitschaft. Die Küstenfischerei gehört zur Identität Mecklenburg-Vorpommerns – aber ihr Erhalt gelingt nur mit Mut zur Veränderung“, so Minister Backhaus abschließend.