Sonder-AMK verabschiedet Resolution zur Zukunft der EU-Agrarpolitik
Die Sonder-Agrarministerkonferenz (AMK) in Berlin ist heute mit der Verabschiedung einer gemeinsamen Resolution zur Zukunft der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) ab 2028 zu Ende gegangen. Im Mittelpunkt stand die Forderung nach einem ausreichend ausgestatteten und eigenständigen GAP-Budget im nächsten Mehrjährigen Finanzrahmen der EU.
„Die Verhandlungen waren nicht leicht“, resümierte Mecklenburg-Vorpommerns Landwirtschaftsminister Dr. Till Backhaus. „Zwar bestand Einigkeit darüber, dass die GAP als gemeinsame europäische Politik erhalten bleiben und finanziell gut ausgestattet sein muss – aber über Struktur, Umsetzung und inhaltliche Schwerpunkte wurde intensiv diskutiert.“ Hintergrund ist, dass jedes Bundesland unterschiedliche agrarstrukturelle und regionale Voraussetzungen mitbringt – von kleinbäuerlich geprägten Regionen bis hin zu großflächig wirtschaftenden Betrieben oder besonderen Herausforderungen in ländlichen Räumen.
„Der gemeinsame Nenner war wichtig und notwendig und gerade noch rechtzeitig vor Bekanntgabe der Vorschläge zum MFR. Die Resolution lässt aber auch viel Raum zur Interpretation“, so Backhaus. „Das ist der Wermutstropfen, den wir mitnehmen – gerade mit Blick auf die anstehenden Verhandlungen mit der EU-Kommission. Die konkrete Ausgestaltung der GAP liegt noch vor uns und stellt uns vor große Herausforderungen.“
Die Konferenz betonte die Bedeutung der GAP als zentrales Instrument für Ernährungssicherung, Einkommensstabilität und die Entwicklung des ländlichen Raums. Minister Backhaus hob hervor: „Gerade für ein Flächenland wie Mecklenburg-Vorpommern ist die GAP unverzichtbar, um die ländlichen Räume lebendig und zukunftsfähig zu halten.“
Konkret fordert die AMK eine deutliche Vereinfachung des sogenannten New Delivery Model, mit dem die EU seit 2023 stärker auf Zielerreichung statt auf Detailkontrolle setzt. Zwar sollen Mitgliedstaaten damit mehr Gestaltungsspielraum erhalten, doch hat sich das Modell bislang als bürokratisch und schwer praktikabel erwiesen. Deshalb sollen künftig klarere, einfachere und wirksame Vorgaben gelten – nachvollziehbar und umsetzbar für Betriebe und Verwaltung.
Auch die EU-Kommission wurde aufgefordert, die Mitgliedstaaten frühzeitig und substanziell in die Ausgestaltung der neuen GAP einzubinden.