Backhaus: Geringerer Mindestlohn für Ausländer wäre illegal
Anlässlich der Landtagsdebatte über einen reduzierten Mindestlohn für Saisonarbeitskräfte erklärt Agrarminister Dr. Till Backhaus, der sich krankheitsbedingt durch Innenminister Pegel hat vertreten lassen müssen:
„Ich teile die Sorge um die Zukunft des Anbaus von arbeitsintensiven Sonderkulturen. Es lässt sich nicht leugnen: Bereits das derzeitige Mindestlohnniveau von 12,82 Euro pro Stunde stellt für viele Obst- und Gemüsebauern eine große Herausforderung dar. Wir dürfen nicht in eine Richtung steuern, dass Produktionszweige auslaufen, weil die Produktion bei uns zu teuer ist und wir durch unsere Politik Wertschöpfungsverluste hinnehmen müssen, weil die Produktion abwandert. Und wir müssen auch vermeiden, dass Erdbeeren und Spargel als ein Luxusgut wahrgenommen werden, dass sich viele Menschen in unserem Land nicht mehr leisten können und wollen. Oder wenn, dann aus dem Supermarkt und gewachsen in Nachbarstaaten, die einen deutlich niedrigeren Mindestlohn haben.
Aber mir ist es vor allem ein Anliegen, deutlich zu machen, dass die schrittweise Erhöhung des Mindestlohns in Deutschland eine Erfolgsgeschichte ist, auf die meine Partei mit Recht stolz ist. Denn Deutschland hatte sich in eine nicht hinnehmbare Situation manövriert: Viele Menschen, die sich vor 2015 in einem Vollzeit-Arbeitsverhältnis befanden, konnten trotzdem nicht für ihre Lebenshaltungskosten aufkommen und waren auf die Unterstützung vom Staat angewiesen. Dies sollte durch die Einführung des Mindestlohns verhindert werden und soziale Gerechtigkeit sicherstellen. Und das ist uns gelungen!
Ich denke, wir sind uns einig, dass es in Deutschland nicht sein kann, dass ein Mensch Vollzeit arbeitet und dennoch auf staatliche Unterstützung, also Steuergelder, angewiesen ist. Die Betrachtung des komplexen Themas Mindestlohn für Saisonarbeiterinnen und Saisonarbeiter ist mir im Antrag der CDU jedoch zu stark verkürzt.
So wird zwar – und das nicht gänzlich zu Unrecht – darauf verwiesen, dass der Mindestlohn in Ländern wie Spanien (8,37 Euro pro Stunde) oder Polen (7,00 Euro pro Stunde) deutlich geringer ist. Aber ebenso hätte man deutlich machen müssen, dass der Mindestlohn in unseren hoch entwickelten Nachbarländern Niederlande (14,06 Euro pro Stunde) und Frankreich (11,88 Euro pro Stunde) oder auch in Großbritannien (14,20 Euro pro Stunde) auf einem annähernd gleichen Niveau befindet wie bei uns.
Man kann nicht gleichzeitig ein Hochlohnland sein und sich bei den unteren Einkommensgruppen an Süd- oder Osteuropa orientieren. Das empfinde ich als unsozial gegenüber denjenigen, die in niedrigen Einkommensgruppen tätig sind.
Ich plädiere also für einen Mittelweg, der natürlich jedes Jahr wieder und unabhängig von politischer Einflussnahme einen Mindestlohn definiert, der – wie geschildert – ein Auskommen einer Arbeitskraft in Deutschland und in Mecklenburg-Vorpommern sichert, aber andererseits nicht dazu führt, dass die Produktion weiter zurückgeht.
Mir ist klar, dass das kein einfacher Weg ist und es immer wieder intensive Diskussionen geben wird.
Allerdings sollte man ehrlicherweise auch einen Aspekt erwähnen, der die Diskussion um die Entlohnung ausländischer Arbeitskräfte erst so akut hat werden lassen:
Wir haben die Situation, dass sich trotz Arbeitslosenzahlen von circa drei Millionen Menschen in Deutschland fast niemand findet, der in der Landwirtschaft als Saisonarbeiterin respektive Saisonarbeiter arbeiten möchte – daher: Ohne ausländische Saisonarbeitskräfte geht es nicht!
Ausländische Arbeitskräfte kommen unter diesen Bedingungen gern nach Deutschland, weil sie hier mit harter Arbeit – und das ist die Ernte von Erdbeeren und Spargel – so viel Geld verdienen, dass sie in ihren Heimatländern ihren Lebensstandard erhöhen können und bisweilen dort, etwa in Phasen der Arbeitslosigkeit, von dem zehren können, was sie hier in einigen Monaten verdient haben.
Ich teile die Analyse, die die CDU im Sektor Obst und Gemüse präsentiert, weitgehend. Aber eine Ausnahme vom Mindestlohn für Saisonarbeitskräfte wurde von mehreren Arbeitsrechtlern als nicht vereinbar mit europäischem Recht eingeschätzt.
Und insofern war es auch nur konsequent, dass Bundesminister Alois Rainer diese Idee einer sorgfältigen Prüfung unterzieht, um das weitere Vorgehen daran auszurichten.
Ohne jetzt darauf einzugehen, weshalb die CDU-Fraktion des Landtages Mecklenburg-Vorpommern die Landesregierung auffordernd will, sich für etwas einzusetzen, was aufgrund rechtlicher Bedenken parallel durch einen CSU-Bundesminister geprüft wird:
Die Realität hat diesen Antrag bereits überholt.“