Land weist Kritik zurück – Dauergrünlandgesetz bringt Erleichterungen
Das Landwirtschaftsministerium Mecklenburg-Vorpommern weist die heutige Kritik des Bauernverbandes am Dauergrünlanderhaltungsgesetz entschieden zurück. Die in der Pressemitteilung des Verbandes erhobenen Vorwürfe, das Gesetz sei eine „Bürokratie-Maschine“, schaffe neue Hürden und blockiere funktionierende Bundesregelungen, entsprechen nicht den tatsächlichen Beschlüssen des Landtages und führen zu einer unzutreffenden Darstellung der Rechtslage.
Tatsächlich bauen die beschlossenen Gesetzesänderungen für Landwirtinnen und Landwirte eine zentrale Hürde ab, statt neue zu schaffen. Dauergrünland, das ab dem 1. Januar 2021 entstanden ist – insgesamt etwa 4.000 Hektar –, kann künftig nach vorheriger Anzeige jederzeit wieder in Ackerland umgewandelt werden. Diese Möglichkeit bestand bislang nicht und stellt eine deutliche Flexibilisierung für die Betriebe dar. Für diese Flächen spielt künftig keine Rolle mehr, ob dort Dauergrünland entstanden wäre; dies gilt ausdrücklich auch für jene Bewirtschaftungsformen, die der Bauernverband in seiner Kritik beispielhaft nannte, etwa Fruchtfolgen aus Gras-Leguminosen-Mischungen und Gräsermischungen oder dauerhaft begrünte Randstreifen. Genau diese Fälle werden nun rechtssicher ermöglicht – nicht erschwert.
Richtig ist, dass aufgrund des Dauergrünlanderhaltungsgesetzes der Anteil des Dauergrünlandes gestiegen ist. Dennoch ist Mecklenburg-Vorpommern unter den Bundesländern nach wie vor auf dem vorletzten Platz, was den Anteil von Dauergrünland an der gesamten landwirtschaftlichen Fläche anbelangt. Eine Aufhebung des Gesetzes, wie vom Bauernverband MV gefordert, ist naturschutzfachlich nicht vertretbar, weil dann weitere rund 4.700 Hektar Dauergrünland ohne Anlage von Ersatzflächen umgebrochen werden könnten.
„Das Gesetz bringt also beides zusammen: Planungssicherheit für die Betriebe und wirksamen Schutz für unsere Böden, Gewässer und die biologische Vielfalt. Der Landesregierung ist an einem fairen Ausgleich zwischen landwirtschaftlicher Nutzung und Natur- und Klimaschutz gelegen“, betonte Landwirtschaftsminister Dr. Till Backhaus.
Anlagen
315 - Dauergrünlandgesetz - Backhaus reagiert auf Kritik des BV
(PDF, 0,42 MB)
315 - Dauergrünlandgesetz - Backhaus reagiert auf Kritik des BV





