Backhaus: „Der Fall des gestrandeten Buckelwals muss vollständig aufgeklärt werden“

Nr.168/2026  | 04.06.2026  | LM  | Ministerium für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt

 

Die öffentliche Diskussion über die Rettung des Buckelwals hält auch nach dem Tod des Tieres an. Mecklenburg-Vorpommerns Umweltminister Dr. Till Backhaus wirbt dafür, die laufenden Untersuchungen abzuwarten und die Ereignisse differenziert zu betrachten.

Heute beginnt auf der dänischen Insel Anholt die Untersuchung des verendeten Buckelwals. Nach Angaben der dänischen Behörden wird die Autopsie von einem Team aus Tierärzten, Walexperten und Wissenschaftlern durchgeführt. Die Untersuchung findet direkt am Strand statt und wird voraussichtlich mehrere Stunden dauern. Beteiligt an der Gesamtbergung sind unter anderem die dänische Notfallagentur, die Küstenwache, die Station Anholt, die dänische Agentur für Grüne Landnutzung und Meeresumwelt sowie weitere Partner.

„Wir begrüßen ausdrücklich, dass nun weitere Erkenntnisse zum Zustand des Tieres gewonnen werden. Die Untersuchung kann helfen, offene Fragen zu seinem Gesundheitszustand, möglichen Vorerkrankungen und den Ursachen seines Verendens zu beantworten“, sagte Backhaus.

Der Minister verwies darauf, dass die dänischen Experten selbst auf die besonderen Herausforderungen hingewiesen hätten. Aufgrund des Zustands des Kadavers könnten einzelne Befunde nur eingeschränkt oder gar nicht mehr festgestellt werden. Gleichzeitig bestehe die Möglichkeit, Hinweise auf Nahrungsmangel, Krankheiten oder Belastungen durch Fischereigerät und andere Fremdkörper zu finden. „Gerade weil viele Fragen noch offen sind, sollten wir mit vorschnellen Urteilen zurückhaltend sein. Eine abschließende Bewertung muss auf Fakten beruhen.“

Der am Wal befestigte Tracker wurde heute an Anne Herrschaft, die von der Wal-Rettungs-Initiative beauftragte Tierärztin, übergeben. Der Tracker selbst sowie die zugehörigen Rohdaten stehen im Eigentum der Initiative. Über eine Veröffentlichung der Rohdaten entscheidet daher grundsätzlich die Initiative. Gleichzeitig ist in einer Vereinbarung zwischen dem Ministerium und der Wal-Rettungs-Initiative geregelt, dass dem Ministerium ein vollständiger Zugriff auf die durch den Tracker erzeugten Daten eingeräumt wird. Beide Seiten können die Daten unabhängig voneinander sowie durch sachverständige Dritte oder wissenschaftliche Einrichtungen auswerten lassen. Ziel ist eine möglichst umfassende und wissenschaftlich fundierte Aufarbeitung der Ereignisse.

Backhaus betonte, dass die Entscheidungen des Landes während der Rettungsaktion auf Grundlage der jeweils verfügbaren Informationen getroffen wurden: „Wir standen damals vor einem lebenden Tier in Not. Es gab keine eingespielten Verfahren, keine spezialisierte Zuständigkeit und keine vergleichbaren Erfahrungen in Deutschland. Das war eine Ausnahmesituation, die von allen Beteiligten schwierige Entscheidungen verlangt hat.“

Das Gutachten der externen Experten habe zunächst die Grundlage des behördlichen Handelns gebildet. Zwischen der Begutachtung und dem später vorgelegten Rettungskonzept seien jedoch weitere Beobachtungen zum Zustand des Tieres dokumentiert worden. „Die Entscheidung für einen Rettungsversuch war keine Absage an wissenschaftliche Expertise. Sie beruhte auf einer schwierigen Abwägung der zu diesem Zeitpunkt vorliegenden Erkenntnisse. Niemand hat leichtfertig gehandelt.“

Gleichzeitig sieht Backhaus Verbesserungsbedarf für künftige Großwalereignisse: „Der Fall hat deutlich gemacht, dass Deutschland auf derartige Situationen nicht ausreichend vorbereitet ist. Es braucht klarere Zuständigkeiten, abgestimmte Verfahren und ein dauerhaft verfügbares Expertennetzwerk. Daran müssen wir gemeinsam arbeiten.“

Der Minister kündigte an, die Ergebnisse der Untersuchung und weiterer Auswertungen sorgfältig zu prüfen: „Unser Ziel ist nicht die Rechtfertigung vergangener Entscheidungen. Unser Ziel ist es, die Abläufe kritisch zu analysieren und künftig besser vorbereitet zu sein.“