Positionsdaten belegen, dass Buckelwal noch einige Tage im Kattegat unterwegs war
Mecklenburg-Vorpommerns Umweltminister Dr. Till Backhaus stellte heute in Schwerin Ortungsdaten des vor Wismar und Poel gestrandeten Buckelwals vor, die erstmals belastbare Erkenntnisse über die Zeit nach seiner Freilassung am 2. Mai westlich von Skagen geben. Die Daten stammen vom Satellitensender der Firma Wildlife Computers und zeigen, dass das Tier – auch nach einer ersten Einschätzung des Deutschen Meeresmuseums und der ITAW – die Freisetzung in die Nordsee überlebt hat und anschließend noch mehrere Tage im Kattegat unterwegs war.
Demnach konnte der Wal bis zum 7. Mai lokalisiert werden. „Er hat sich also über mehrere Tage bewegt und legte von Skagen rund 215 Kilometer in südöstliche Richtung zurück. Nach aktuellem Kenntnisstand erscheint ein Verenden am 7. Mai am wahrscheinlichsten. Danach bricht das Signal ab. Es ist davon auszugehen, dass sich der an der Rückenfinne angebrachte Sender mit Antenne ab diesem Zeitpunkt unter Wasser befand und das Tier bis zur Insel Anholt gedriftet ist. Erst am 16. Mai nach der Bergung des Senders wurde wieder ein Signal registiert. Eine abschließende Aussage zum genauen Todeszeitpunkt ist nicht möglich“, erklärte Backhaus.
Er sagte weiter: „Die Positionsdaten beantworten nicht alle Fragen. Sie liefern aber wichtige neue Erkenntnisse. Vor allem zeigen sie, dass der Wal die Freilassung überlebt hat und noch mehrere Tage im Meer geschwommen ist. Leider hat er sich direkt nach der Freilassung wieder Richtung Ostsee bewegt, was den Schluss zulässt, dass die Orientierungsprobleme fortbestanden. Damit verfügen wir heute über deutlich mehr Fakten als in den ersten Tagen nach dem Fund des Tieres vor Anholt. Was sich aus den Daten aber nicht ablesen lässt: der Gesundheitszustand oder die genaue Todesursache. Hierzu hoffen wir auf weitere Aufklärung durch Verhaltens- und Umweltdaten, die derzeit nur der Initiative vorliegen und dort ausgewertet werden. Diese genaue Auswertung wird noch einige Zeit dauern.“
Die aktuellen Erkenntnisse ergänzen die Ergebnisse der dänischen Obduktion. Diese ergab bislang keine eindeutige Todesursache. Nach bisherigem Kenntnisstand wurden weder äußere noch innere Verletzungen festgestellt, die auf Transport oder Freilassung zurückzuführen wären. Es wurden auch keine Materialien im Maul oder Magen gefunden. Es wurde eine Reihe an Proben entnommen, um nach Krankheiten und Viren zu schauen. Diese Ergebnisse werden in den kommenden Monaten erwartet.
Backhaus betonte: „Der Rettungsversuch hat letztlich nicht dazu geführt, dass das Tier überlebt hat. Das bedauere ich sehr. Die heute vorliegenden Fakten zeigen jedoch, dass der Wal deutlich länger überlebt hat als vielfach angenommen. Seit dem wissenschaftlichen Gutachten Anfang April, das dem Tier eine geringe Überlebenschance bescheinigt hat, und dem vermueteten Todeszeitpunkt sind rund vier Wochen vergangen. Das ist keine Kritik an den Aussagen der Wissenschaft, sondern die Erkenntnis, dass Prognosen bei einem freilebenden Großwal mit erheblichen Unsicherheiten verbunden sind. Genau deshalb standen wir vor einer schwierigen Abwägung.“
Transportlösung wurde fachlich geprüft
Im Zusammenhang mit dem Rettungsversuch waren wiederholt Zweifel an der Eignung des eingesetzten Transportdocks beziehungsweise Halbtauchers geäußert worden. Nach Angaben des Ministeriums lagen jedoch technische und nautische Unterlagen vor. Dazu gehörten ein maritimer Festigkeitsnachweis eines unabhängigen Schiffbauingenieurs sowie ein detailliertes Einsatz- und Transportkonzept für die Verbringung des Wales von der Wismarer Bucht in Richtung Nordsee. Zudem sah das Einsatzkonzept eine kontinuierliche Begleitung durch Tierärzte und weiteren Fachleuten vor. „Man kann die Entscheidung für den Rettungsversuch kritisch bewerten. Man kann aber nicht behaupten, es habe keine fachliche Vorbereitung gegeben“, sagte Backhaus.
Ausnahmesituation ohne Vorbild
Der Minister verwies zugleich darauf, dass Deutschland auf einen derartigen Fall nicht vorbereitet gewesen sei. Für die Bergung und mögliche Rettung eines lebenden Buckelwals in flachen Küstengewässern gebe es bislang weder standardisierte Verfahren noch eingespielte Einsatzstrukturen. Das Ministerium und die ihm unterstehenden Behörden hätten die vorgeschlagenen Maßnahmen fortlaufend fachlich und rechtlich bewertet. Dabei sei zu prüfen gewesen, ob die Maßnahmen geduldet werden können oder aus rechtlichen Gründen zu untersagen sind. „Wir standen vor einem lebenden Tier in Not. Deshalb mussten wir die Risiken eines Rettungsversuchs gegen ein Nichthandeln abwägen. Diese Abwägung erfolgte auf Grundlage der damals verfügbaren Informationen“, so Backhaus.
Lehren aus dem Fall
Aus Sicht des Ministers besteht die wichtigste Konsequenz aus dem Fall darin, bundesweit bessere Strukturen für vergleichbare Ereignisse zu schaffen.
Dazu gehören aus Sicht Mecklenburg-Vorpommerns:
- klare Zuständigkeiten zwischen Bund und Küstenländern,
- ein verfügbarer Expertenpool aus Tierärzten und Meeressäugerfachleuten,
- abgestimmte Verfahren für Großwalereignisse,
- vorbereitete technische und logistische Einsatzstrukturen.
„Wir haben in einer außergewöhnlichen Situation versucht, einem lebenden Tier zu helfen. Heute wissen wir mehr als damals – und genau deshalb ist die wissenschaftliche Aufarbeitung so wichtig. Auch dürfen solche Entscheidungen künftig nicht von improvisierten Strukturen abhängen. Wir brauchen klare Verfahren, wissenschaftliche Expertise und abgestimmte Zuständigkeiten. Dann können vergleichbare Situationen künftig noch besser bewältigt werden“, sagte Backhaus abschließend.





