Planungssicherheit für Ökobetriebe: Herbstantragstellung wird fortgesetzt
Ökobetriebe in Mecklenburg-Vorpommern erhalten auch in diesem Jahr Planungssicherheit. Neueinsteigerinnen und Neueinsteiger sowie Betriebe, die ihre Ökoflächen erweitern möchten, können im Herbst 2026 erneut Förderanträge stellen. Grundlage dafür ist die Zustimmung der Europäischen Kommission zur Änderung des nationalen GAP-Strategieplans. Für Neueinsteiger gilt künftig eine Verpflichtungsdauer von zwei Jahren, für bestehende Ökobetriebe mit neuen Verpflichtungen bleibt es bei einer Laufzeit von drei Jahren.
„Wer seinen Betrieb auf ökologischen Landbau umstellt oder weiterentwickeln will, braucht verlässliche Rahmenbedingungen. Genau diese Planungssicherheit schaffen wir mit der Fortsetzung der Herbstantragstellung. Sie gibt unseren Betrieben die notwendige Grundlage für Investitionen, sichert Arbeitsplätze und stärkt die regionale Wertschöpfung. Dafür habe ich mich mit Nachdruck eingesetzt und freue mich, dass wir dieses wichtige Signal für den Ökolandbau in Mecklenburg-Vorpommern setzen können“, sagte Landwirtschaftsminister Dr. Till Backhaus.
Der Minister betonte, dass die Entscheidung gerade mit Blick auf die Zeit nach 2027 von besonderer Bedeutung sei. Für die kommende EU-Förderperiode ab 2028 lägen derzeit noch keine konkreten Vorgaben zur Ausgestaltung der Agrarförderung vor. Umso wichtiger sei es, den Betrieben bereits heute größtmögliche Planungssicherheit zu geben.
„Gerade weil die Rahmenbedingungen auf europäischer Ebene derzeit noch offen sind, setzen wir in Mecklenburg-Vorpommern bewusst auf Verlässlichkeit. Der ökologische Landbau ist ein wichtiger Bestandteil einer nachhaltigen Landwirtschaft. Er stärkt Klima-, Natur- und Gewässerschutz, fördert die biologische Vielfalt und schafft Perspektiven für unsere ländlichen Räume“, so Backhaus.
In Mecklenburg-Vorpommern beteiligen sich bereits mehr als 2.100 landwirtschaftliche Betriebe auf rund 30 Prozent der landwirtschaftlich genutzten Fläche an Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen einschließlich des ökologischen Landbaus.
„Unsere Landwirtinnen und Landwirte erzeugen nicht nur hochwertige Lebensmittel. Sie übernehmen Verantwortung für den Schutz unserer natürlichen Lebensgrundlagen und leisten einen wichtigen Beitrag zum Klima-, Natur- und Gewässerschutz. Dieses Engagement verdient verlässliche politische Unterstützung“, unterstrich Backhaus.
Hintergrund: Herbstantragstellung 2026
Für das Verpflichtungsjahr 2027 bestehen folgende Fördermöglichkeiten:
- Neueinsteiger: erstmalige Förderung mit einer Verpflichtungsdauer von zwei Jahren.
- Flächenerweiterungen bis 20 Prozent: Förderung im Rahmen der bestehenden Verpflichtung, sofern diese noch mindestens zwei Jahre läuft.
- Flächenerweiterungen ab 20 Prozent: Abschluss einer neuen dreijährigen Verpflichtung bis zum 31. Dezember 2029.





