Neue Chancen für die Energiewende auf alten Deponien
Die Landesregierung Mecklenburg-Vorpommern treibt den Ausbau der erneuerbaren Energien weiter voran und setzt dabei verstärkt auf bereits vorbelastete Flächen. Mit einem neuen Leitfaden unterstützt das Ministerium für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt künftig Kommunen, Deponiebetreiber, Projektentwickler, Planungsbüros und Genehmigungsbehörden bei der Planung und Genehmigung von Photovoltaikanlagen auf stillgelegten Deponien. Der rund 30 Seiten umfassende Leitfaden ersetzt die bisherige Fassung aus dem Jahr 2010 und berücksichtigt die aktuellen rechtlichen und technischen Anforderungen.
„Für die Energiewende brauchen wir leistungsfähige Solarstandorte. Gleichzeitig müssen wir mit unseren Flächen verantwortungsvoll umgehen. Deshalb setzen wir dort an, wo Flächen bereits genutzt wurden und sich für eine nachhaltige Folgenutzung eignen. Photovoltaik auf stillgelegten Deponien verbindet Klimaschutz, Ressourcenschonung und Flächensparen auf ideale Weise“, sagte Klimaschutzminister Dr. Till Backhaus.
Vorbelastete Flächen sinnvoll für die Energiewende nutzen
In Mecklenburg-Vorpommern sind insgesamt 956 ehemalige Deponiestandorte bekannt. Sie eignen sich jedoch bei Weitem nicht alle für eine Nutzung mit Photovoltaikanlagen. Voraussetzung sind unter anderem eine geeignete Hanglage und Ausrichtung, eine wirtschaftlich ausreichende Flächengröße, ein Anschluss an das Stromnetz sowie ein rechtlicher und technischer Zustand der Deponie, der eine Bebauung zulässt.
„Unser Ziel ist klar: Wir wollen den Ausbau der Solarenergie voranbringen, ohne unnötig neue Freiflächen in Anspruch zu nehmen. Ehemalige Deponien bieten dort, wo die Voraussetzungen stimmen, eine hervorragende Möglichkeit, bereits vorbelastete Standorte sinnvoll weiterzuentwickeln. So schaffen wir zusätzlichen grünen Strom und schonen zugleich wertvolle Landschafts- und Landwirtschaftsflächen“, so Backhaus.
Bereits 39 Anlagen liefern klimafreundlichen Strom
Dass dieser Ansatz funktioniert, zeigt die Entwicklung im Land: Nach Angaben des Landesamtes für Umwelt, Naturschutz und Geologie werden in Mecklenburg-Vorpommern bereits 39 Photovoltaikanlagen auf stillgelegten Deponien oder Deponieabschnitten betrieben. Zusammen verfügen sie über eine installierte Leistung von rund 55 Megawattpeak (MWp) und leisten damit bereits heute einen wichtigen Beitrag zur klimafreundlichen Stromversorgung.
Wie groß das weitere Potenzial ist, lässt sich derzeit nicht seriös beziffern. Zwar interessieren sich zunehmend Projektentwickler für ehemalige Deponiestandorte und erhalten entsprechende Standortinformationen. Ob sich ein Standort tatsächlich eignet, hängt jedoch immer von den konkreten geologischen, technischen, wirtschaftlichen und rechtlichen Rahmenbedingungen ab.
Mehr Planungssicherheit für Kommunen und Investoren
In der Praxis unterscheiden sich die Genehmigungsverfahren je nach Zustand und Rechtsstatus einer Deponie erheblich. Ob Abfallrecht oder Baurecht anzuwenden ist, welche Unterlagen erforderlich sind und welche technischen Anforderungen erfüllt werden müssen, war bislang häufig mit erheblichem Abstimmungsaufwand verbunden.
Der neue Leitfaden schafft hier Klarheit. Er erläutert die unterschiedlichen Genehmigungsverfahren, beschreibt die technischen Anforderungen an Planung, Bau, Betrieb und Rückbau der Anlagen und enthält ein übersichtliches Ablaufschema sowie eine umfassende Checkliste für vollständige Antragsunterlagen. Damit erhalten Antragsteller und Behörden eine landeseinheitliche Orientierung für die Durchführung der Verfahren.
„Wir schaffen Planungssicherheit für alle Beteiligten. Der Leitfaden bündelt die geltenden rechtlichen und technischen Anforderungen in einer praxisnahen Arbeitshilfe. Das erleichtert die Zusammenarbeit zwischen Antragstellern und Behörden, sorgt für transparente Verfahren und trägt dazu bei, Genehmigungen effizienter abzuwickeln – selbstverständlich ohne Abstriche beim Umwelt- und Deponieschutz“, betonte Backhaus.
Aktuell zwei Genehmigungsverfahren anhängig
Derzeit laufen in Mecklenburg-Vorpommern zwei abfallrechtliche Genehmigungsverfahren für Photovoltaikanlagen auf Deponien. Mit dem neuen Leitfaden sollen künftige Vorhaben schneller vorbereitet und rechtssicher umgesetzt werden. Er richtet sich gleichermaßen an Genehmigungsbehörden, Kommunen, Deponiebetreiber, Projektentwickler und Planungsbüros.
Leitfaden auf aktuellem Stand von Recht und Technik
Der Leitfaden ersetzt die bisherige Fassung aus dem Jahr 2010. Seitdem haben sich sowohl das Abfall- und Baurecht als auch die technischen Anforderungen an Photovoltaikanlagen und Deponien grundlegend weiterentwickelt. Die neue Ausgabe berücksichtigt unter anderem aktuelle bundesrechtliche Vorgaben, technische Qualitätsstandards sowie neue fachliche Empfehlungen und Vollzugshilfen. „Die Energiewende entscheidet sich nicht allein auf neuen Flächen. Sie entscheidet sich auch daran, wie intelligent wir bereits genutzte Standorte weiterentwickeln. Genau dafür schaffen wir mit dem neuen Leitfaden die Voraussetzungen: mehr Planungssicherheit, schnellere Verfahren und ein verantwortungsvoller Umgang mit unseren Flächen. Das ist gelebter Klimaschutz mit Augenmaß“, sagte Backhaus.
Der Leitfaden steht ab sofort auf der Internetseite des Landesamtes für Umwelt, Naturschutz und Geologie Mecklenburg-Vorpommern zum Download bereit.





