Sachgebiet Verbraucherschutz, Lebensmittelüberwachung, Veterinärwesen und Fischerei

Der Verbraucherschutz ist Querschnittsaufgabe nahezu aller Ressorts. Der gesundheitliche Verbraucherschutz ist im Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt konzentriert. In diesem Bereich laufen eine Vielzahl von Regelungen unterschiedlicher Fachgebiete und verschiedener Zuständigkeiten zusammen. Daneben gibt es spezielle Gesetze, die allgemeine Rechte von Verbrauchern beinhalten. Nach dem Verbraucherinformationsgesetz, das am 1. Mai 2008 in Kraft getreten ist, hat jeder Bürger Anspruch auf freien Zugang zu allen Daten im Bereich des Lebensmittel- und Futtermittelrechts, sofern nicht ausnahmsweise Gründe des Datenschutzes entgegenstehen oder es sich um vorrangige Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse handelt.

Rechtsvorschriften im Bereich der Lebensmittel- und Futtermittelüberwachung gewährleisten, dass sich Lebensmittel, Futtermittel und Kosmetikartikel in einem einwandfreien Zustand befinden. Dieses Fachgebiet beinhaltet auch Normen für den Einsatz und die Verwendung von neuartigen Lebensmittelzusatzstoffen.

In der EU gilt seit Februar 2002 einheitlich und unmittelbar für das Lebensmittelrecht die sog. Basisverordnung, die Verordnung (EG) Nr. 178/2002 zur Festlegung allgemeiner Grundsätze und Anforderungen des Lebensmittelrechts und zur Festlegung von Verfahren zur Lebensmittelsicherheit. Weitere wichtige Rechtsvorschriften auf europäischer Ebene sind das sog. "Hygienepaket"", das sind die Verordnungen (EG) Nr. 852/2004 (Hygieneanforderungen für Lebensmittelbetriebe nicht tierischer Herkunft), (EG) Nr. 853/2004 (spezielle Hygieneregelungen für Lebensmittel tierischer Herkunft) und (EG) Nr. 854/2004 (Verfahrensvorschriften für die amtliche Überwachung von zum menschlichen Verzehr bestimmten Erzeugnissen tierischen Ursprungs). Darüber hinaus gibt es noch die Verordnung (EG) Nr. 882/2004, die die amtlichen Kontrollen zur Überprüfung der Einhaltung des Lebensmittel- und Futtermittelrechts sowie der Bestimmungen über Tiergesundheit und Tierschutz (sog. Überwachungsverordnung) regelt.

Die wichtigste Rechtsgrundlage in der Bundesrepublik Deutschland ist das Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch.

Das Veterinärwesen umfasst die Bereiche Tiergesundheit, Tierseuchenbekämpfung, Tierschutz, Tierarzneimittel und Beseitigung tierischer Nebenprodukte.

Die Kontrolle und Überwachung des internationalen Handels mit Tieren, Lebensmitteln und Futtermitteln orientiert sich hauptsächlich an EU-Rechtsvorschriften. Dabei wird zwischen

  • dem innergemeinschaftlichen Verbringen
    (Handel zwischen den EU-Mitgliedstaaten),
  • der Einfuhr aus Drittländern
    (Staaten, die nicht der Europäischen Union angehören) und
  • der Ausfuhr nach Drittländern

unterschieden. Im Bundesrecht sind hier insbesondere die Binnenmarkt-Tierseuchenschutzverordnung und die Lebensmitteleinfuhr-Verordnung von Bedeutung.

Für die anderen Bereiche gelten im Wesentlichen die im Tierschutzgesetz, im Arzneimittelgesetz, im Tierische Nebenprodukte-Beseitigungsgesetz und im Tiergesundheitsgesetz getroffenen bundesrechtlichen Regelungen. Zur Ausgestaltung der Bestimmungen zu Tierseuchen im Land Mecklenburg-Vorpommern ist das Ausführungsgesetz zum Tiergesundheitsgesetz maßgebend.

Das Aufgabenfeld der Grünen Gentechnik wird maßgeblich durch europäisches Recht bestimmt. Rechtliche Grundlagen zur Nutzung und Überwachung der Gentechnik in Deutschland sind das Gentechnikgesetz und die dazugehörigen Verordnungen.

Fischerei

Als Rahmen und Regelwerk für die Fischerei in Mecklenburg-Vorpommern ist das Landesfischereigesetz maßgeblich, das sowohl die gewerbliche als auch private Fischerei regelt. Des Weiteren bestehen in Mecklenburg-Vorpommern, resultierend aus der Besonderheit eine Meeresküste zu haben, für die Fischerei in Küsten- und Binnengewässern gesonderte Verordnungen. Im Landesfischereigesetz und der Küstenfischereiverordnung sowie der Binnenfischereiverordnung sind alle wichtigen Fangbeschränkungen, Mindestmaße, Schonzeiten und Schutzgebiete zu finden.

Grundsätzlich besteht beim Fischfang in Mecklenburg-Vorpommern die Fischereischeinpflicht. Die Fischereischeine in Mecklenburg-Vorpommern werden auf Lebenszeit (nach bestandener Prüfung) oder für touristisch interessierte Angler als befristeter Fischereischein unter Berücksichtigung der näheren Regelungen der Fischereischeinverordnung und der Fischereischeinprüfungsverordnung erteilt.

Für die Fischereiwirtschaft, zu denen alle Bereiche gehören, die mit Fischfang, Fischzucht, Fischverarbeitung zu tun haben, sind bundesrechtliche Regelungen zur Produktion und Vermarktung zu beachten, die sich u.a. aus der Seefischereiverordnung, dem Handelsklassengesetz und der Fischhygieneverordnung ergeben. Darüber hinaus sind Bestimmungen aus anderen Rechtsbereichen, wie z.B. aus dem Tierschutz, der Tierkörperbeseitigung oder dem Naturschutz, zu berücksichtigen. Weiterhin findet in der Hochsee- und Küstenfischerei das Schiffssicherheitsgesetz Anwendung.