Antragstellung
Die Umweltreferendare stellen ihren Antrag auf Zulassung zum Staatsexamen innerhalb von zwei Wochen nach Aufforderung durch das Ministerium.
Dieses leitet den Antrag dem Oberprüfungsamt zu. Der Antrag auf Zulassung zur Prüfung hat zwei Monate vor Aushändigung der Aufgabe für die häusliche Prüfungsarbeit dem Oberprüfungsamt vorzuliegen.
Die Direktorin oder der Direktor des Oberprüfungsamtes entscheidet auf Grundlage der mit dem Zulassungsantrag vorgelegten Unterlagen über die Zulassung zum Staatsexamen.



