Ausbildungs- und Prüfungsordnung
Der Ablauf und die Inhalte des Vorbereitungsdienstes richten sich nach der Verordnung über die Ausbildung und Prüfung für das zweite Einstiegsamt der Laufbahngruppe 2 im Technischen Dienst des Landes Mecklenburg-Vorpommern vom 14.Dezember 2016, in Kraft seit 1. November 2016 (Ausbildungs- und Prüfungsordnung für technische Referendarinnen und Referendare - APOtRef M-V, GVOBl. M-V 2016, S. 895).
Die fachlichen Anforderungen an das Staatsexamen, mit dem der Vorbereitungsdienst abschließt, richten sich dabei nach dem Prüfstoffverzeichnis, geregelt in § 71 der oben genannten Ausbildungs- und Prüfungsordnung (Fachbereich Umwelttechnik).



